Im Alltag wird es von Zeit zu Zeit nötig, eine Kündigung zu schreiben. Wie diese zu gestalten ist, ist vor allem davon abhängig, welche Art von Vertrag gekündigt werden soll. Durch das BGB werden für einige Kündigungen Formvorschriften festgelegt, bei anderen sind bestimmte vertragliche Vorschriften zu berücksichtigen.
Besonders im Bereich der vertraglichen Vorgaben kommt es in hohem Maße auf den individuellen Vertragspartner an, weshalb es stets ratsam ist, den jeweiligen Vertrag sorgfältig zu studieren und die dort zu findenden Richtlinien einzuhalten.
Im Internet finden sich auch zahlreiche hilfreiche Muster-Kündigungsschreiben, wie etwa eine Kündigung als Vorlage für Arbeitgeber. Was grundsätzlich bei dem Schreiben von Kündigungen beachtet werden muss, erklärt der folgende Beitrag.
Das ist bei Kündigungen grundsätzlich zu beachten
Wurde ein Vertrag geschlossen, kommt früher oder später der Zeitpunkt, an dem dieser wieder gekündigt werden soll. In der Regel weisen Verträge eine Kündigungsfrist auf. Diese muss unbedingt eingehalten werden, um zu vermeiden, dass die Kündigung aufgrund von Formfehlern ihre Wirksamkeit verliert.
Bei einigen Verträgen ist es außerdem zwingend nötig, dass diese schriftlich gekündigt werden. Derartige Kündigungen müssen außerdem mit einer eigenhändigen Unterschrift versehen werden. Daneben gibt es jedoch auch Kündigungen, die per E-Mail oder per Fax zugestellt werden können. In seltenen Fällen lässt sich ein Vertrag sogar mündlich kündigen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Kündigungen stets frühestmöglich durchzuführen. Die Kündigung kann beispielsweise direkt nach dem Vertragsabschluss erfolgen. So lässt sich ausschließen, dass die Kündigung vergessen beziehungsweise die Kündigungsfrist versäumt wird.
Die Kündigung wird umso unsicherer, desto näher sie an dem Kündigungstermin liegt. Wirksam ist eine Kündigung nämlich erst dann, wenn der Vertragspartner sie erhalten hat. Besteht der Kündigungstermin beispielsweise am 31. Mai, muss der Vertragspartner die Kündigung an diesem Tag innerhalb seiner regulären Geschäftszeiten erhalten. Sollte der 31. Mai auf einen Sonntag fallen, müsste die Kündigung so bis zum 29. Mai eingehen, um auf der sicheren Seite für eine fristgerechte Kündigung zu sein.
Das Schreiben einer Kündigung
In dem Kündigungsschreiben müssen generell nicht sonderlich viele Angaben getätigt werden. Es kommt vor allem darauf an, dass sich die Kündigung zuordnen lässt. Daneben sollte der Vertragspartner in dem Schreiben aufgefordert werden, innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung zu versenden. Eine handschriftliche, eigenhändige Unterschrift der Kündigung ist ebenfalls in den meisten Fällen nötig.
Einige Angaben sind in der Kündigung immer zu machen. Zu diesen gehören Name und Anschrift, die Anschrift des Vertragspartners, das Datum und der Ort, die Kontonummer, Kundennummer oder ähnliche Vertragsdaten, sowie die Formulierung „hiermit kündige ich“. Sinnvoll ist es oft auch, die Kündigung zu dem „nächstmöglichen Termin“ auszusprechen, eventuell muss ebenfalls ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat widerrufen werden.
Ein Grund für die Kündigung muss in der Regel nicht angegeben werden. Zu vermeiden ist die Angabe von Gründen vor allem bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages. Eine Ausnahme bildet lediglich die Kündigung eines Ausbildungsvertrages, welche eine Begründung erfordert.
Kündigungsschreiben – Sorgfältig vorgehen
Vor dem Verfassen der Kündigung sollte der zu kündigende Vertrag detailliert studiert werden. Falls dort Angaben zur Kündigung zu finden sind, sind diese Vorgaben strikt einzuhalten. Die Kündigungsfrist ist dabei besonders wichtig.
Eine Rolle spielt daneben auch die Form der Kündigung, also ob diese postalisch zugestellt werden muss oder auch eine Zusendung per Fax oder E-Mail möglich ist. Anzugeben ist außerdem der Beendigungstermin. Sollte sich dieser nur schwer berechnen lassen, ist ein Ausweichen auf die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ möglich.