Was gehört mit zum Datenschutz im Internet?
Es geht beim Datenschutz nicht nur um Online-Attacken abzuwehren. Jedes Unternehmen braucht ein datenschutzgerechten Internetauftritt. Zahlreiche Vorgaben werden von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) gemacht.
Neue Risiken verschleiern die wichtigen Herausforderungen
Beim Thema „Datenschutz im Internet“ werden zunächst Cyber-Attacken, Netzwerke sowie Facebook und Lauschangriffe assoziiert. Doch Datenschutzbeauftragte müssen alle aktuellen Ereignisse im Blick haben. Die klassischen Datenschutz-Themen behalten weiterhin ihre Wichtigkeit. Mit zahlreichen Vorgaben wartet die Datenschutz-Grundverordnung auf. Ebenso wird die ePrivacy-Verordnung weitere Konkretisierungen enthalten.
Wichtig sind Google Analytics & Co
Die Webanalyse gehört aufgrund der neuen Datenschutz-Aspekte auf den Prüfstand. Auf der Datenschutzkonferenz wurde erläutert, dass seit dem 25.5.2018 die datenschutzrechtlichen Vorschriften des so genannten Telemediengesetzes nicht mehr angewendet werden können. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung verdrängt nationales Recht der zahlreichen Mitgliedstaaten. Die Datenschutz-Grundverordnung greift thematisch die Webanalyse auf. Wenn ein Unternehmen außerhalb der EU personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, ist die DSGVO anwendbar. Das gilt auch, wenn die Unternehmen Internet-Aktivitäten von EU-Personen beobachten, um Nutzerprofile zu erstellen. Diese Profile dienen dazu Verhaltensweisen und persönliche Vorlieben zu analysieren oder gegebenenfalls vorauszusagen.
Überblick des klassischen Online-Datenschutzes
Die Datenschutzerklärung und gesetzliche Forderungen bezüglich des Datenschutzes gehören umgesetzt. Eine Anbieterkennzeichnung sollte vorhanden sein und der Nutzer über die Verarbeitung der Daten unterrichtet. Ebenso sollte die Einwilligung bezüglich der Datennutzung widerrufen werden können. Es müssen Hinweise auf die Auskunftsrechte vorhanden sein sowie die Verwendung der unterschiedlichen Cookie-Arten. Eine Erklärung für einen eventuellen Datentransfer in Drittländer muss vorliegen. Ebenso ob Nutzerdaten anonymisiert, protokolliert und ob ebenso die IP-Adressen der Website-Besucher anonymisiert werden. Der Nutzer muss in der Datenschutzerklärung hingewiesen werden, welche Werkzeuge für Website-Statistiken Verwendung finden sowie der Zweck ihres Einsatzes und auf die Widerspruchsmöglichkeit.
Datenschutzerklärungen für Internetauftritte der Unternehmen
Die Datenschutzerklärung für Webseiten ist ein Thema der DSGVO. Die Verantwortlichen müssen leicht zugänglich, präzise und verständlich informieren, wie die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Eine elektronische Form als Datenschutzerklärung auf ihrer Website ist zureichend.
Die vielen Facetten des Online-Datenschutzes
Beim Online-Datenschutz geht es um den Schutz personenbezogener Daten im Netz. Die Social Media Policys, um beispielsweise Facebook-Risiken zu minimieren, als auch die vielen Sicherheitstools, um Hacker abzuwehren, reichen nicht aus. Datenschutz heißt einen datenschutzgerechten Internetauftritt zu haben. Der klassische Online-Datenschutz muss die nötige Aufmerksamkeit finden sowie die aktuellen Gefahren.
Weitere wichtige Informationen findet man auf der Website von Datenschutz Frankfurt. Hier werden unter Anderem auch Themen wie Auftragsverarbeitung, allgemeine Datenschutzberatung und Vertragsgestaltung behandelt.