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Paket ist nicht angekommen – Was tun?

Für den Empfänger ist es sehr ärgerlich, wenn er sein Paket nicht erhält. Das Package Tracking kann in einem solchen Fall unter Umständen aufklären, wo das Paket verloren wurde, wenn es nicht nur verspätet, sondern überhaupt nicht ankommt. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn ein versicherter Versand genutzt wurde.

Wer muss einen Nachforschungsauftrag stellen?

Der erste Schritt, wenn ein Paket vermutlich verloren gegangen ist, besteht für den Empfänger darin, Kontakt zu dem Absender aufzunehmen. Hier kann er Informationen einholen, auf welche Art und zu welchem Zeitpunkt das Paket versendet wurde.

Handelt es sich um einen versicherten Versand, kann ein Nachforschungsauftrag eröffnet werden, wodurch die Verfolgung der Sendung eingeleitet wird. Allerdings dauert es in der Regel einige Tage, bis diese begonnen wird. Oft kommt es nämlich vor, dass der Empfänger sein Paket in der Zwischenzeit doch noch erhält.

Allerdings kann ein Nachforschungsauftrag bei einigen Paketdienstleistern nur durch den Absender veranlasst werden, da nur zu diesem ein Vertragsverhältnis besteht. Bei anderen Dienstleistern ist es allerdings auch für den Empfänger möglich, eine Sendungsverfolgung zu starten.

Wenn sich der Absender weigert, einen Nachforschungsauftrag zu eröffnen, dann kann nach dem Paragraphen 421 des Handelsgesetzbuchs auch der Empfänger das Recht haben, seine Ansprüche gegenüber dem Paketdienstleister geltend zu machen.

Wer haftet bei dem Verlust eines versicherten Pakets?

Wird eine Sendung, die versichert versandt wurde, verloren und kann auch per Sendungsverfolgung nicht ausfindig gemacht werden, kann der Wert der Ware durch den Absender bei dem Paketdienst eingefordert werden. In unbegrenzter Höhe ist dies allerdings nicht möglich, die Grenze liegt hier normalerweise bei 500 Euro. Die Details dazu sind in den einzelnen AGB’s der Paketdienstleister festgehalten. Grundsätzlich sollte der Absender stets alle Unterlagen zum Versand solange aufbewahren, bis das Paket beim Empfänger eingetroffen ist.

Wurde das Paket im Zuge eines gewerblichen Verkaufs versendet, beispielsweise an einen Kunden eines Online-Shops, dann muss der Empfänger nicht für die verlorengegangene Ware bezahlen oder sein Geld, falls bereits bezahlt, zurückfordern. Hier liegt das Risiko für den Transport beim Händler.

Bei einem Privatkauf im Internet gelten allerdings andere Regeln. Das Risiko für den Versand liegt in diesem Fall beim Empfänger. Geld kann hier also nicht zurückverlangt werden, wenn der Privatverkäufer nachweisen kann, dass die Sendung verschickt wurde.

Wer haftet bei dem Verlust einer unversicherten Sendung?

Grundsätzlich ist es ratsam, wertvolle Ware stets mit einem versicherten Versand zu verschicken, da eine Sendungsverfolgung bei unversicherten Paketen oft nicht möglich ist. Bei dem Verlust einer unversicherten Briefsendung oder einem Päckchen, muss der Paketdienstleister in der Regel nicht haften und der Empfänger bleibt so auf seinen Kosten sitzen.

Widerrufsrecht greift bei verspätetem Paket

Wenn das Paket zunächst als verloren gilt, im Laufe der Zeit aber dennoch mit Verspätung beim Empfänger eintrifft, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht immer noch. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt nämlich erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Paket bei dem Empfänger eintrifft. In einem solchen Fall ist es ausreichend, wenn der Empfänger schriftlich erklärt, dass er einen Rücktritt vom Kauf anstrebt und das Paket im Anschluss retourniert.