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Wie Landwirte und Einzelhandel zusammenarbeiten sollen

Es kommt nicht selten vor, dass die Landwirte auf ihre üppige Ernte stolz sind und auch der Absatz bereits vertraglich geregelt ist, plötzlich jedoch ein Storno durch die Erzeugerorganisation erfolgt, da die Ware vom Einzelhandel doch nicht mehr gewollt wird. Kein Absatz bedeutet für den Landwirt dann keine Ernte sowie keinen Umsatz.

Dies ist nur ein Beispiel, welches zeigt, dass der Takt in der Wertschöpfungskette durch den Einzelhandel angegeben wird. Die Landwirte müssen sich nach diesem richten. Die Produkte, die durch die Landwirte geliefert werden, werden im Grunde von den großen Lebensmittelketten Lidl, Aldi, Rewe und Edeka vordiktiert.

Immer mehr Landwirte versuchen sich gegen diese Abhängigkeit vom Einzelhandel zu wehren und setzen so beispielsweise auf ihrem Hof einen Milchautomat für Rohmilch vom Landwirt ein. Doch generell sollte sich die Zusammenarbeit von Einzelhandel und Landwirten zukünftig anders gestalten.

Politik schaltet sich in den Kampf ein

Die vier großen Lebensmittelhändler besitzen gemeinsam einen Marktanteil von 85 Prozent. Daher können sie sowohl die Preise als auch die Standards bestimmen, bei denen den Landwirten kaum ein Mitspracherecht eingeräumt wird.

Die Politik möchte an dieser geballten Einkaufsmacht nun etwas ändern. Die Politiker erinnern den Handel beispielsweise mündlich an seine Verantwortung, doch ob dies wirklich Wirkung zeigt, ist fraglich. Jedoch gilt auch die rechtlich bindende EU-Richtlinie bezüglich unlauterer Handelspraktiken. Diese muss bis zum Mai 2021 in Deutschland umgesetzt werden.

Die neue UTP-Richtlinie

Innerhalb der neuen Richtlinie werden zahlreiche unlauterer Methoden unter einer schwarzen Liste zusammengefasst, die zukünftig verboten werden. Daneben existiert noch eine graue Liste, deren Methoden zwar toleriert, zwischen den beiden Vertragspartnern dafür jedoch explizit schriftlich vereinbart werden müssen.

Beispielsweise ist es in Zukunft verboten, Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen für verderbliche Produkte zu vereinbaren. Auch sind Abbestellungen für diese lediglich bis zu 30 Tagen vor dem eigentlichen Liefertermin gestattet.

Dadurch sollen die Landwirte eine höhere Planungssicherheit erhalten. Darüber hinaus sollen Händler getroffene Vereinbarungen hinsichtlich Lagerung, Listung, Vermarktung, Preisgestaltung, Qualitätsstandards, Zahlungs- und Lieferbedingungen nicht mehr einseitig ändern dürfen.

Die Schwachstellen der neuen Verordnung

Die geplanten Regelungen zeichnen sich jedoch durch die große Schwachstelle aus, dass sich der Anwendungsbereich lediglich auf Hersteller beschränkt, die weniger als 350 Millionen Euro Jahresumsatz generieren. So werden viele Erzeugerorganisationen und Molkereien auch in Zukunft mit den gängigen Geschäftspraktiken zu kämpfen haben. Kritiker äußern bereits, dass ein fairer Handel nicht von der jeweiligen Größe des Unternehmens abhängen darf.

Jedoch gibt es auch Stimmen von der anderen Seite, die darauf bestehen, dass es im Lebensmitteleinzelhandel keinen flächendeckenden Missbrauch der Marktmacht gibt. Diese halten die neuen UTP-Richtlinien somit für gänzlich überflüssig. Der Lebensmittelhandel ist der Meinung, dass das geltende Vertragsrecht und freiwillige Vereinbarungen auch in Zukunft ausreichen würden. Allerdings lässt sich die Politik auf diese Argumentation nicht mehr ein.

Zukünftig ist es jedoch tatsächlich wünschenswert, dass der Einzelhandel von sich aus die schwierige Situation der Landwirte, besonders die der kleineren Betriebe, anerkennt und ihnen entgegenkommt. Eine Umsetzung einer produktiven und für beide Seiten fairen Zusammenarbeit bestünde beispielsweise darin, dass die Landwirte ihre eigenen Verkaufsautomaten auf den Grundstücken der großen Supermärkte aufstellen dürfen.

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