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Brandschutz: Das sollten Arbeitgeber
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Deutsche Angestellte wissen häufig gar nicht, dass für ihren Arbeitgeber die Pflicht besteht, für sie einen betrieblichen Brandschutz zu gewährleisten.

Dieses Schutzgesetz gilt dabei schon ab lediglich einem Mitarbeiter im Unternehmen. Der Unternehmer muss dann Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter keine Gefahr besteht, falls ein Brand ausbricht. Auch der generellen Entstehung von Bränden muss durch geeignete Vorkehrungen vorgebeugt werden.

Arbeitgeber trägt Kontrollpflicht

Mit dieser Regelung geht einher, dass etwa die Einrichtungen aus dem Bereich des Brandschutzes durch die Unternehmen in regelmäßigen Intervallen professionell gewartet werden müssen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Brandschutzeinrichtungen zu jeder Zeit durch einen einwandfreien Zustand auszeichnen. Dies gilt ebenfalls, wenn diese Einrichtungen durch den Vermieter oder den Gebäudebetreiber installiert wurden.

Wird der Pflicht zur Kontrolle durch den Arbeitgeber nicht nachgekommen und es tritt der Ernstfall ein, kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen für den Unternehmer haben, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden erleidet. Das Unternehmen hat dann nämlich seine Kontrollpflicht verletzt. Darin besteht ein sogenanntes Organisationsverschulden, für das auch eine gerichtliche Verurteilung droht.

Die Funktion des Brandschutzbeauftragten

Ein Brandschutzbeauftragter muss im Unternehmen erst ernannt werden, wenn in diesem über 50 Mitarbeiter tätig sind.

Doch auch, wenn nur ein Mitarbeiter angestellt ist, ist bereits zu gewährleisten, dass zumindest eine Person in der Firma vorhanden ist, die Fachkenntnisse in der Verwendung von Feuerlöschern aufweist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzwart vorliegt.

Brandschutz – Scharfe Regelungen im Strafrecht

Der Paragraf 6 des Strafgesetzbuches beschäftigt sich mit dem Thema der Fahrlässigkeit. Wurde den Pflichten hinsichtlich des Brandschutzes durch ein Unternehmen nicht nachgekommen, liegt eine Straftat vor, falls im Zuge dessen ein Schaden entstanden ist.

Firmen sind demnach gut damit beraten, keinerlei Risiko in Bezug auf einen professionellen Brandschutz einzugehen. Sinnvoll ist es, eine fachkundige Unterstützung in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen, welche bei der Planung und der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen hilft. Die Kosten für eine fachliche Beratung fallen schließlich wesentlich niedriger aus als eventuelle Regressforderungen bei einer vorliegenden Fahrlässigkeit.

Die Rolle der Versicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen in der Regel selbstverständlich. Diese trägt zu einer maßgeblichen Reduzierung des unternehmerischen Risikos bei. Eine Haftung wird durch die Versicherung jedoch in den meisten Fällen verweigert, wenn ein Personenschaden durch einen Brand entsteht.

Als Folge kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht, in welcher die Richter herauszufinden versuchen, ob das Unternehmen die nötigen Brandschutzmaßnahmen zur Vermeidung eines Brandes tatsächlich ergriffen hat.

Diese Vorschriften sind von besonders großer Bedeutung

Einige der Brandschutzvorschriften in Unternehmen spielen in der Praxis eine besonders wichtige Rolle.

Zum Beispiel darf im Serverraum niemals auf einen Feuerlöscher verzichtet werden, da ein besonders hohes Brandrisiko von überhitzten elektrischen Leitungen ausgeht. Die Wege, die auf den flucht und rettungsplänen gekennzeichnet sind, dürfen außerdem keine Hindernisse, etwa durch Gegenstände, aufweisen – sie müssen stets frei zugänglich sein.

Für einen gefährlichen Kurzschluss sind daneben vor allem Elektrogeräte prädestiniert, welche die Angestellten mit an den Arbeitsplatz bringen. Auch für diese sind Unternehmen jedoch haftbar, weshalb das Mitbringen persönlicher Geräte idealerweise grundsätzlich verboten werden sollte.

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