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Produktfotografie: Chancen und Fallen

Egal ob professioneller Online-Händler oder Gelegenheitsverkäufer auf Ebay – jeder der etwas im Internet verkaufen will, kommt um ein eigenes Produktfoto herum. Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass ein Produktfoto ebenso dem Urheberrecht unterliegt, wie andere Bilder auch. Auch wer Neuware auf Ebay verkaufen möchte, darf also nicht einfach das Produktfoto des Herstellers verwenden. Warum ein gutes Produktfoto wichtig ist und was es dabei zu beachten gilt, behandelt dieser Beitrag.

Wozu dient ein gutes Produktfoto?

Ein Produktfoto soll eine angebotene Ware bewerben. Das gilt unabhängig davon, ob die Ware online oder offline beworben werden muss. Hieraus ergibt sich ein technischer Unterschied, der erst bei der Produktion wichtig wird.

Besonders im Online Handel, wo der Kunde das Produkt nicht in Augenschein nehmen kann, kommt es auf ein gutes, überzeugendes Foto an. Die Ware muss auf dem Foto entsprechend verkaufsfördernd präsentiert werden. Dabei muss eine Reihe von Regeln beachtet werden, die von der Präsentation der Ware auf dem Bild, über die Wahl des richtigen Bildwinkels, die Belichtungszeit und Blende, bis hin zur richtigen Wahl des Dateiformats gehen.

Unabhängig vom Verwendungszweck – ob offline oder online – muss die Bildsprache und –gestaltung zum Unternehmen passen. Das Bild muss so gestaltet werden, dass der Kunde es mit dem Unternehmen in Verbindung bringen kann. Im Online-Handel geht diese Regel noch einen Schritt weiter – hier muss das Umfeld des Produktfotos zum Foto selbst passen. Ein privater Verkäufer von Gebrauchtware sollte kein professionelles Foto machen. Ein professioneller Händler sollte immer ein professionelles Produktfoto erstellen lassen. Wenn die Ware auf einer eigenen E-Commerce Webseite präsentiert wird, muss hier eine einheitliche Bildsprache gefunden werden. Das bedeutet, es müssen eindeutige Regeln aufgestellt werden. Soll Kleidung auf einer Figurine präsentiert werden oder freigestellt werden? Soll Spielzeug einzeln oder in Benutzung gezeigt werden? Hier vermittelt Einheitlichkeit Seriosität.

Fallen der Produktfotografie: Rechtliche Grundsätze

Bei Produktfotos müssen einige rechtliche Grundsätze eingehalten werden. Ein ganz zentraler Grundsatz, der bereits in der Einleitung angesprochen wurde, ist das Recht am eigenen Bild. Das heißt, der Urheber eines Bildes muss der Verwendung seiner Arbeit durch einen Dritten zuerst zustimmen. Diese Zustimmung erteilt er in der Regel gegen einen finanziellen Ausgleich. Wer also das Produktfoto des Herstellers ohne sein Einverständnis einfach auf Ebay verwendet, kann also vom Urheber gemahnt werden – was den Verkauf der nicht mehr benötigten Kaffeemaschine auf einmal sehr teuer macht.

Außerdem muss das Produktfoto entweder nur das enthalten, was tatsächlich verkauft wird, oder der Verkäufer muss „in Bildnähe“ deutlich machen, welche Gegenstände, die auf dem Bild zu sehen sind, auch zum Produkt gehören.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist ein Produktfoto, das mehr enthält als das Produkt ohne entsprechende Kennzeichnung eine Irreführung des Käufers. In den Augen des Gerichts hat das Produktfoto „grundsätzlich eine maßgebliche Bedeutung“ für die Kaufentscheidung. Daher ist es wichtig, dass in unmittelbarer Nähe zum Foto klargestellt wird, ob elementares Zubehör zum Produkt Teil des Lieferumfangs ist.

Dieser Hinweis muss außerdem eindeutig sein. Das heißt, wer ein Bett verkaufen möchte und es mit Matratze, Decken und Kissen auf seinem Foto präsentiert, muss klarstellen, dass Matratze, Decken und Kissen nicht zum Lieferumfang gehören. Eine Formulierung wie „ohne Rahmen, Auflagen und Dekor“ reichte dem OLG Hamm nicht.

Der Hinweis auf den Lieferumfang in der Produktbeschreibung zählt des Weiteren nicht zur unmittelbaren Nähe zum Produktfoto. Hier könnte der Hinweis untergehen und dem Kunden so eine wichtige Information zu seiner Kaufentscheidung entgehen.

Wahrscheinlich ist es Gerichten wichtig, dass im immer weiter wachsenden Online-Handel Täuschungen so gut wie möglich ausgeschlossen werden können. Daher ist auch weiterhin mit rigiden Rechtsauffassungen durch Urteile zu Rechnen. Umso wichtiger für Verkäufer ist es daher – auch im Sinne eines fairen Wettbewerbs – ihre Produkte so authentisch wie möglich zu präsentieren.

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