Widerrufsbelehrungen im Onlinehandel - Info & Download

Abmahnschutz

Widerrufsbelehrungen für den Onlinehandel

Händler, die das Internet nutzen, beispielsweise zum Handel über den eigenen Onlineshop oder auch Onlinemarktplätze wie eBay und Amazon, unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Informationspflicht. Diese beinhaltet auch die Beachtung des Widerrufsrechts des Verbrauchers und der Verpflichtung, den Verbraucher umfassend darüber aufzuklären. Dies geschieht normalerweise in Form der Widerrufsbelehrungen, die alle notwendigen Informationen enthalten und ein Formular für den Widerruf. Zu diesen Informationen zählen die Aufklärung darüber, dass der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht besitzt und wie er von diesem Gebrauch machen kann, welche Fristen es in Bezug auf das Widerrufsrecht gibt und welche Folgen sich für den Verbraucher aus dem Widerruf ergeben. Darüber hinaus müssen auch der Name und die ladungsfähige Anschrift des Verkäufers in der Widerrufsbelehrung enthalt sein sowie auch Kontaktmöglichkeiten, die zu einer schnellen Kommunikation führen. Auch Sonderregelungen in Bezug auf spezielle Produkte oder bestimmte Dienstleistungen können in der Widerrufsbelehrung notwendig sein.

Widerrufsbelehrungen gestalten: wie sollte man vorgehen?

Die Gestaltung einer Widerrufsbelehrung wird in Form und Inhalt durch die gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es Muster, die als Vorlage nutzbar sind – und dies ebenso für die Widerrufsbelehrung an sich, als auch für das Formular, welches Verbrauchern zum Zwecke des Widerrufs zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Vorlagen sind in den meisten Fällen kostenlos erhältlich, müssen jedoch dahingehend modifiziert werden, dass sie die Daten des Verkäufers beinhalten und ggf. auch bestimmte Sonderregelungen, die mit dem Widerrufsrecht in Zusammenhang stehen. Es ist also prinzipiell möglich, die Widerrufsbelehrung für den eigenen Onlineshop selbst zu erstellen. Um wirklich Rechtssicherheit zu erlangen, kann man diesbezüglich auch einen Juristen beauftragen. Jedoch ist diese Variante sehr teuer und bedenkt man, dass die Widerrufsbelehrung bei etwaigen Änderungen wieder angepasst werden muss, ist an dieser Stelle auch mit weiteren Kosten zu rechnen. Günstiger und ebenfalls rechts- und abmahnsicher sind spezielle Schutzpakete, die zu Anfang die aktuellen Rechtstexte enthalten und zeitnahe Aktualisierung anbieten und mehr Möglichkeiten bieten als eine Standart Muster Widerrufsbelehrung.

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Was passiert, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist?

Wenn Verkäufer ihren Kunden keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zukommen lassen, greift zuerst einmal die gesetzlich festgelegte Frist von 14 Tagen nicht. Stattdessen verlängert sich die Frist auf 12 Monate, so dass Kunden noch in dieser Zeit vom Widerruf Gebrauch machen können. Der Verkäufer muss dies dann entsprechend akzeptieren. Im Gegensatz zu den vorherigen Regelungen, die besagten, dass die Frist in einem solchen Fall gar nicht zu laufen begonnen hätte, ist diese Regelung nun etwas positiver für den Verkäufer. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Händler an dieser Stelle nachlässiger sein dürfen. Denn grundsätzlich besteht bei fehlerhafter oder insgesamt fehlender Widerrufsbelehrung das Risiko einer Abmahnung, was ein sehr teures Versäumnis sein kann. Denn wer abmahnen möchte, sucht sehr gezielt nach etwaigen Fehlern und eine Widerrufsbelehrung bietet häufig eine Grundlage dazu.

Wie sollte man sich im Abmahnfall verhalten?

Kommt es zu einer Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, so sollte man zum einen den fehlerhaften Umstand sofort beheben und zum anderen ggf. auch eine Rechtsberatung zum weiteren Vorgehen in Anspruch nehmen. Mit Hilfe eines kompetenten juristischen Beistands können die Kosten, die mit der Abmahnung in Zusammenhang stehen, weitestgehend minimiert und eine teure Klage vermieden werden.

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