Muster Widerrufsbelehrung für Onlinehandel

Abmahnschutz

Muster Widerrufsbelehrung für rechtssicheren Onlinehandel

Händler im Internet unterliegen einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen. Zu diesen gehört auch die sogenannte Informationspflicht, die sie ihren Käufern gegenüber haben. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen müssen Onlineshop Betreiber diesbezüglich Rechtstexte zur Verfügung stellen wie AGB und vor allem auch die Widerrufsbelehrung gemäß BGB. Diese Widerrufsbelehrung BGB bezieht sich auf das Widerrufsrecht Fernabsatzvertrag und wurde im Jahr 2014 neu angepasst. Um es Onlineshop Betreibern sowie auch Verkäufern, die über Plattformen wie eBay oder Amazon am Onlinehandel teilnehmen zu vereinfachen, die Widerrufsbelehrung in AGB einzufügen oder auch grundsätzlich neu zu erstellen, wurde diesbezüglich eine Muster Widerrufsbelehrung herausgegeben, die alle notwendigen Informationen enthält und als Vorlage für eine eigenen Widerrufsbelehrung kostenlos genutzt werden kann.

Welche relevanten Änderungen im Widerrufsrecht online gab es?

Die wohl wichtigste Veränderung im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsrecht war die Vereinheitlichung der Regelungen für die gesamte EU. Dies sollte Verbrauchern den EU-weiten Onlineeinkauf erleichtern und für mehr Transparenz sorgen. Für die Anpassung an die neue Gesetzeslage gab es keine Fristen, so dass diese umgehend umgesetzt werden musste. Hierzu lag bereits vor in Kraft treten ein Muster Widerrufsrecht vor und das Bundesjustizministeriums gab darüber hinaus eine Muster Widerrufsbelehrung heraus, welche diese schnelle Umsetzung gewährleisten sollte. Verbrauchern steht gemäß den neuen Regelungen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu. Allerdings setzt diese eine ordnungsgemäße Belehrung durch den Verkäufer voraus. Wird dies versäumt, so bedeutet dies, dass die Widerrufsfrist sich um 12 Monate verlängert. Im Gegensatz zur vorherigen Gesetzeslage hat der Verbraucher nunmehr kein dauerhaftes Widerrufsrecht, wen der Verkäufer nicht ordnungsgemäß belehrt.

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Wie gestaltet sich das Rückgaberecht nach den neuen Regelungen?

Die neue Gesetzeslage sieht kein Widerrufsrecht mehr vor, so dass Verbraucher auch keinerlei Anspruch mehr darauf haben. Allerdings haben sich verschiedene Onlinehändler dazu entschlossen, dieses weiterhin zu gewähren, um ihren Kunden den Einkauf online weiterhin so bequem wie möglich zu gestalten. Aufgrund der Tatsache, dass lt. dem neuen Widerrufsrecht darüber hinaus auch die Versandkosten bei Rücksendung vom Kunden zu tragen sind, befürchteten gerade große Versandhäuser deutliche Verluste und verzichteten daher teilweise auf diesen, durch die neuen Regelungen geschaffenen Vorteile. Über eine solche Entscheidung ist der Kunde allerdings ebenso aufzuklären, wobei sich jedoch kein hilfreicher Rechtstext in dem herausgegebenen Muster findet, den man als Vorlage nutzen kann. Daher muss die Widerrufbelehrung in einem solchen Fall entsprechend modifiziert werden.

Wofür ein Formular für den Widerruf bereitstellen?

Das Formular für den Widerruf ist Bestandteil der neuen Gesetzesregelungen und eine Verpflichtung des Verkäufers, der er entsprechend nachkommen muss. Das Formular dient dazu, dem Verbraucher den Widerruf zu erleichtern und kann ebenso in Textform als auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Bei der Bereitstellung des Formulars über die Webseite oder den Onlineshop, müssen Händler allerdings beachten, dass der Eingang des Widerrufs dem Kunden zeitnahe bestätigt wird. Darüber hinaus sollten Händler wissen, dass sie zwar verpflichtet sind, ein solches Formular bereitzustellen, der Kunde aber nicht gesetzlich verpflichtet ist, dieses auch tatsächlich zu nutzen. Das bedeutet, dass der Händler auch dann den Widerruf anerkennen muss, wenn er auf andere Weise erfolgt, beispielsweise per E-Mail oder auch telefonisch.

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