Bis zu 80% Provision!
Profitieren Sie vom HÄNDLERSCHUTZ-Partnerprogramm
Aktuelle Bedrohungen der Online-Händler erfordern neue Lösungen.
Profitieren Sie deshalb von dem Händlerschutz-Abmahnschutz!
Der Händlerschutz - Das Produkt
Mit dem HÄNDLERSCHUTZ Partnerprogramm zum Erfolg
Ihre Vorteile
- Schnelle Auszahlung
- Ein kinderleichtes Provisionsmodell, mit dem wir Leistung belohnen
- Sehr attraktives Provisionsmodell für starke Partner (nachfragen)
- Schnelle Vergütung nach nur 14 Tagen der Kundenzahlung
- Zielgruppe Online-Händler: Fast jeder der Produkte verkauft
- Ein attraktives und innovatives Produkt
- Ansprechende und conversionstarke Werbemittel
- Aktuelle, themenrelevante Werbemittel
- Auf Wunsch für Sie exklusive Werbemittel
- Antrag zur Aufnahme in den Partnerbereich möglich
- Persönlichen Support

Auch wir haben kleingedrucktes:
Einschränkungen des Advertisers:
- Suchmaschinenmarketing ist eingeschränkt erlaubt.
- Für andere Suchmaschinen gilt, dass die URL als Anzeige- und Ziel-URL verwendet werden darf.
- Brandbidding (auch in Fehlschreibungen) ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Postview und Cookiedropping ist ausdrücklich verboten und führt zur sofortigen Kündigung.
- PaidMailer, Bonussysteme oder ähnliches werden nur eingeschränkt zugelassen.
- Auf der Webseite muss ein vollständiges Impressum vorhanden sein.
- Eintragsdienste sowie automatische Verfahren der Eintragsgenerierung sind nicht erlaubt.
- SPAM-Mail-Aktionen sind nicht gestattet.
- Cashback ist nicht gestattet
Unzulässig sind gewaltverherrlichenden, rechtsextremen , rassistischen, diskriminierenden, jugendgefährdenden, Drogen strafrechtlich relevante Inhalte, Beleidigungen, allgemein rechtswidrige, gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte oder pornographischen Inhalte.
Suchmaschinenmarketing Einstellung: Der Markenname HÄNDLERSCHUTZ darf nicht verwendet werden als Brand-Bidding. Eine Direktverlinkung ist zulässig Erlaubt ist die Verwendung des Markennamens oder Vertippers in der Display-URL , im Anzeigentitel und im Anzeigentext.
Die Neu-Mitglieder Provisionierung wird auf ein vermitteltes Mitglied beim HÄNDLERSCHUTZ angerechnet und nur auf den Erstjahresumsatz des vermittelten Neumitgliedes gewährt werden. Die angeschlossenen Zusatzleistungen externer Partner können nicht vergütet werden. Eine Auszahlung der Provision findet ab 50.-Euro statt.
Sollten Sie über individuelle Provisionsvereinbarungen mit uns verfügen sind Sie von Bonusstaffeln, Sondervergütungen bei Aktionen oder allen anderen Standartvergütungsmodellen ausgeschlossen.
Nach einer gültigen abgeschlossenen Bestellung und erfolgten Zahlung, die bei uns nach Eingang geprüft wurde, besteht Anspruch auf Vergütung. Kein Anspruch besteht bei mehrfachen Bestellungen einer Person/Firma, ehemaligen Mitgliedern oder ungültigen Bestellungen.
Die Partnerschaft kann bei Nichteinhaltung der Bedingung von uns fristlos gekündigt werden. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor.