Ihr Vorteil: Die Haftungsübernahmegarantie

Haftungsübernahmegarantie



(1) Die gesetzlichen Rechte werden durch die nachfolgend näher beschriebene Haftungsübernahmegarantie nicht eingeschränkt, sondern bleiben uneingeschränkt bestehen.

(2) Der Kunde wird von allen berechtigten Zahlungsansprüchen freigestellt, die Dritte ihm gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Rechtstexte geltend machen. Der Anbieter übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Mitgliedes bis einschließlich zweiter Instanz (Gerichts- und Anwaltskosten gemäß den gesetzlichen Gebühren des RVG).

(3) Sofern der Kunde einen kostenfreien Shop-Prüfungs-Service des Anbieters in Anspruch nimmt, so wird eine Haftung für den Shop-Prüfungs-Service nicht übernommen. Gleiches gilt für den Fall, sofern seitens der Shop-Prüfungs-Mitglieder entgegen den regulären Entgelten, reduzierte, das heißt mittels Gutscheinen oder Sonderkonditionen ermäßigte Gebühren an den Anbieter geleistet werden. § 13 Abs. III Satz 2 gilt zumindest für die Dauer des 1. Vertragsjahres.

(4) Der Kunde ist für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte verpflichtet, unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Prüfung und Rechtsverteidigung zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, in zumutbarer Weise durch die Abgabe von eventuell notwendigen Erklärungen an der Rechtsverteidigung mitzuwirken.

(5) Die Garantieansprüche entfallen, sofern der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten aus der AGB verletzt.

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