Was gehört ins Impressum?

Abmahnschutz

Abmahnsicher durch gesetzeskonformes Impressum

Für Unternehmen, die sich am Onlinehandel beteiligen, beispielsweise durch Verkauf von Waren über einen eigenen Onlineshop oder auch über Onlinemarktplätze wie Amazon und eBay, unterliegen einer gesetzlichen Informationspflicht. Diese beinhaltet, dass Onlineshop Betreiber dazu verpflichtet sind, Verbrauchern bestimmte Informationen bereitzustellen, die gesetzeskonform dargestellt werden müssen. Hierbei muss beachtet werden, dass Verbraucher diese Informationen unmittelbar und dauerhaft erreichen können, was bedeutet, dass sie auf der Webseite verbleiben müssen und Internetnutzer sie jederzeit problemlos finden und einsehen oder auch kopieren und speichern können. Dies beinhaltet auch, dass Rechtstexte wie beispielsweise die Impressum Vorlage nicht in einem anderen Dateiformat zum Download angeboten werden dürfen, da der Begriff unmittelbar grundsätzlich aussagt, dass für das Einsehen des Impressums keine separate Software benötigt werden sollte. Unzulässig ist auch, auf die Darstellung eines Impressums zu verzichten. Denn dies verstößt gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet und grundsätzlich auch eine Abmahnung nach sich ziehen könnte.

Was gehört ins Impressum?

Insbesondere wenn Unternehmen das erste Mal eine gewerbliche Webseite gestalten, stellt sich natürlich irgendwann die Frage: Was gehört ins Impressum? Die Regelungen, denen das Impressum eines Unternehmens unterliegen, finden sich insbesondere in § 5 des Telemediengesetzes, abgekürzt auch TMG sowie in § 55 Rundfunkstaatsvertrag, kurz RStV und dienen vor allem dazu, mehr Transparenz im Onlinehandel zu schaffen und ggf. auch weitestgehend das Abmahnungsproblem in den Griff zu bekommen. Denn innerhalb der letzten Jahre gab es regelrechte Abmahnwellen, die insbesondere kleinere Unternehmen nahezu ruiniert hatten und einige sogar ihre Existenz kosteten, so dass an dieser Stelle ein dringender Handlungsbedarf bestand. Doch was gehört ins Impressum, wenn Unternehmer sich gesetzeskonform im Internethandel integrieren wollen? Grundsätzlich beinhaltet ein Impressum Website alle notwendigen Angaben über das Unternehmen, wozu auch die Adresse und der Sitz des Unternehmens gehören, ggf. auch der Geschäftsführer, die Firmierung und Angaben über direkte Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail und Telefon. Das Internet bietet für die Gestaltung des rechtssicheren Impressums eine Vielzahl von Informationen, darunter auch das eine oder anderer Impressum Beispiel, welche entsprechend als Vorlage Impressum genutzt werden kann.

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Welche Hilfsmittel findet man für die Erstellung des Impressums

Über ein Muster Impressum oder eine entsprechende Vorlage hinaus, bieten sich auch eine Vielzahl von Informationen an, die dazu beitragen können, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Eine sehr schnelle und kostenlose Erstellung ermöglicht beispielsweise auch ein Impressum Generator, sofern dieser Impressum Generator kostenlos angeboten ist und rechtssicher gestaltet. Unternehmer, die ihr Impressum auf diese Weise kostenlos erstellen möchten, sollten allerdings darauf achten, dass der Generator aktuell ist und rechtskonform. Denn im Laufe der Jahre hat sich die Gesetzeslage immer wieder geändert, was dazu führte, dass verschiedene Rechtswebseiten immer wieder neue Hilfsmittel zur Verfügung gestellt haben, so dass die Gefahr besteht, einen veralteten Generator zu finden. Dies gilt im Übrigen auch für Muster oder die eine oder andere Vorlage. Auch hier kann es dazu kommen, dass die genutzte Vorlage veraltet ist, wodurch ggf. eine Grundlage zur Abmahnung geschaffen wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass ein Impressum regelmäßig aktualisiert und bei Veränderungen an die neue Gesetzeslage angepasst werden muss.

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