Impressum Vorlage

Abmahnschutz

Impressum rechtsicher in die Webseite integrieren

Das Impressum eines am Onlinehandel beteiligten Unternehmens stellt einen Teil der Informationspflicht dar, der ein Händler gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen unterliegt. Diese sind insbesondere festgelegt in § 5 Telemediengesetz, abgekürzt auch TMG, sowie in § 55 Rundfunkstaatsvertrag, abgekürzt RStV. Die Impressum Website soll dafür Sorge tragen, dass Verbraucher die wichtigsten Informationen zum Anbieter einsehen können, so dass dauerhaft mehr Transparenz im Fernabsatz gegeben ist. Ein Impressum ist daher nicht nur auf den Webseiten eines Onlineshop Betreibers eine Notwendigkeit, sondern gehört ebenso auch auf die Händlerwebseiten, beispielsweise auf Onlinemarktplätzen wie Amazon oder eBay.

Welche Möglichkeiten der Impressum Gestaltung gibt es?

Die Gestaltung eines Impressums kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen und sich entweder an einem Impressum Beispiel oder auch an einem Muster Impressum orientieren. Solche Muster bieten eine gute Grundlage, um einen Überblick darüber zu bekommen, wie sich das Impressum für die eigene Webseite gestalten sollte. Über eine Impressum Vorlage hinaus, kann auch ein Impressum Generator kostenlos verwendet werden. Hierbei geben Händler lediglich alle notwendigen Daten an und erhalten dann automatisch ein rechtssicheres Impressum, welches sie in die eigene Webseite integrieren können. Hierbei ist zu beachten, dass das Impressum gut auffindbar und dauerhaft verfügbar ist.

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Kann man ein Impressum auch erstellen lassen?

Grundsätzlich ist es möglich, das Impressum für die eigene Webseite oder die Händlerseite auf Onlinemarktplätzen nicht selbst zu erstellen, sondern diese erstellen zu lassen. Hierbei kann beispielsweise ein Jurist in Anspruch genommen werden, der das Impressum rechtskonform für seinen Mandanten erstellt. Darüber hinaus gibt es Dienstleister, die diesen Service etwas kostengünstiger anbieten und generell Rechtstexte für ihre Kunden erstellen, die den aktuellen Gesetzesregelungen entsprechen. Dienstleister sind hierbei wesentlich kostengünstiger als ein Rechtsanwalt.

Was sollte man in Bezug auf das Impressum beachten?

Gerade wenn man eine Vorlage Impressum verwendet hat, sollte man sichergehen, dass auch tatsächlich alle Daten eingefügt sind. Denn insbesondere das Impressum stellt für viele Abmahnanwälte eine Grundlage dar, Webseitenbetreiber kostenpflichtig abzumahnen. Hierdurch kann es zu hohen Kosten, beispielsweise durch Klage oder auch Rechtsberatung kommen, die ggf. das Budget eines kleinen Betriebes überschreiten können. Schon alleine aus diesem Grund sollte man beim Impressum besondere Sorgfalt walten lassen. Auch sind bei der Gestaltung eines Impressums durchaus aktuelle Urteile mit einzubeziehen, um etwaige Fehler zu vermeiden. Hierbei kann auch eine Vorlage Impressum zu Problemen führen, die beispielsweise fehlerhaft ist.

Wie sollte man sich bei einer Abmahnung verhalten?

Onlineshop Betreiber, die aufgrund eines fehlerhaften Impressums eine Abmahnung erhalten haben, sollten immer zuerst einmal prüfen, ob die Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Juristen ausgesprochen wurde. Zwar macht dies keinen Unterschied in Bezug auf in der Abmahnung angegebene Fristen, hat jedoch Einfluss auf etwaige Kosten. Handelt es sich bei der Abmahnung um einen durchaus berechtigten Vorgang, ist es notwendig, den in der Abmahnung dargelegten Sachverhalt schnell und rechtskonform zu beheben. Ein weitere Schritt sollte eine kurzfristige Rechtsberatung bei einem fachlich geschulten Juristen sein, um sich über die weitere Vorgehensweise beraten und ggf. auch gegen den Abmahner vertreten zu lassen. Etwaige Unterlassungserklärungen sollten entsprechend modifiziert werden, um die Konsequenzen so niedrig wie möglich zu halten.

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