Neue Widerrufsbelehrung 2015

Abmahnschutz

Widerrufsbelehrung an die neue Gesetzeslage anpassen

Für Onlineshop Betreiber und generell den Onlinehandel bestehen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die im Laufe der Jahre immer wieder geändert und angepasst wurden. Dies sorgte zeitweise für sehr viel Unsicherheit in Bezug auf die bestehende Informationspflicht und wie man diese rechtskonform erfüllt. Durch das Vereinheitlichen der Gesetze in der gesamten EU sollte mehr Transparenz in Onlinehandel geschaffen werden, was jedoch gleichermaßen bedeutet, dass die Informationspflicht strenger festgelegt wurde, um dies zu gewährleisten. Eine Vielzahl der Änderungen bezog sich vor allem auf das Widerrufsrecht, was die Gestaltung einer ganz neuen Widerrufsbelehrung notwendig gemacht hat. Hierzu wurde eine Muster Widerrufsbelehrung herausgegeben, die Händlern als Richtlinie oder Vorlage diente.

Neue Widerrufsbelehrung 2015 Muster: bei Rechtstexten immer für Aktualisierung sorgen

Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, müssen Onlineshop Betreiber sich grundsätzlich mit den Veränderungen in Bezug auf die Rechtslage auseinandersetzen und Neuerungen entsprechend in ihrer Widerrufsbelehrung zeitnahe umsetzen. Hierbei hilft eine Vorlage wie beispielsweise eine neue Widerrufsbelehrung 2015 die als Muster kostenlos erhältlich ist. Allerdings sollte man darauf achten, dass diese Vorlage von Anbietern verwendet wird, die seriös sind und bei denen man davon ausgehen kann, dass es sich hierbei um eine geprüfte Widerrufsbelehrung handelt, die auch tatsächlich dem aktuellen Stand entspricht. Weniger geeignet sind entsprechende Muster dann, wenn die Widerrufsbelehrung gesonderte Details enthalten muss, die für ein bestimmtes Gewerbe sehr speziell sind. An dieser Stelle ist zu empfehlen, eine Belehrung von einem Juristen erstellen zu lassen oder ein Händlerschutzpaket zu nutzen, dass individuell auf den Bedarf des Handels abgestimmt ist. Diese Pakete gewährleisten auch eine zeitnahe Aktualisierung bei Veränderungen, so dass die Widerrufsbelehrung immer auf dem aktuellen Stand ist. Darüber hinaus gewähren entsprechende Pakete eine Haftungsübernahmegarantie, die Händlern noch zusätzlich Sicherheit bietet.

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Müssen sich nur Onlineshop Betreiber mit der Widerrufsbelehrung auseinandersetzen?

Grundsätzlich müssen alle Gewerbetreibenden, die am Handel im Internet oder auch über Plattformen wie eBay und Amazon teilnehmen, ihren Kunden eine fehlerfreie und lückenlose Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus legt das Gesetz fest, dass Händler ebenso einen Musterformular für den Widerruf benötigen, welches der Kunde für seinen Widerruf nutzen kann. Dies bedeutet allerdings nicht, dass auch eine gesetzliche Verpflichtung für den Verbraucher besteht, ein solches Muster auch zu verwendet. Händler können also nicht auf die Nutzung bestehen und müssen ebenso auch einen ausdrücklichen Widerruf anerkennen, wenn dieser nicht über das Formular erfolgt.

Kann es bei einer fehlerhaften Belehrung zur Abmahnung kommen?

Grundsätzlich können alle Verstöße gegen die geltenden Gesetzesregelungen zu Abmahnungen führen und gerade im Onlinehandel ist es keine Seltenheit, dass Abmahnanwälte explizit nach solchen Fehlern suchen. Gerne werden auch alte Widerrufsbelehrungen oder die Muster Widerrufsbelehrung 2014 bemängelt. Ein Grund mehr, immer darum bemüht zu sein, dass die Widerrufsbelehrung sowie auch weitere Rechtstexte rechtskonform und aktuell sind. Bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung sollte allerdings darauf verzichtet werden, sich an den Rechtstexten anderer Unternehmer zu orientieren. Denn hier kann nicht einwandfrei sichergestellt werden, dass diese aktuell und rechtssicher sind. Stattdessen sind Abmahnungen im Grunde fast vorprogrammiert, was für Händler mit vielen Nachteile und hohen Kosten verbunden sein kann. Insbesondere dann, wenn der Abmahnung zusätzlich eine Unterlassungserklärung beigefügt ist.

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