Muster Widerrufsbelehrung 2014: Neugestaltung Ihrer Rechtstexte

Abmahnschutz

Muster Widerrufsbelehrung 2014 zur Neugestaltung der Rechtstexte

In 2014 wurde die Gesetzeslage, insbesondere in Bezug auf das Widerrufsrecht, umfassend geändert und für die gesamte EU vereinheitlicht, um es Verbrauchern zu vereinfachen, Artikel über den Onlinehandel zu beziehen. Die Veränderungen bezogen sich natürlich nicht nur auf Onlineshop Betreiber, die eigene Shops über ihre Webseiten anbieten, sondern ebenso auch auf Händler, die Portale wie eBay und Amazon nutzen oder ihre Waren über Kleinanzeigen vertreiben. Auch hier greift die gesetzlich geregelte Informationspflicht, die sich ebenso auf die AGB als auch die Widerrufsbelehrung bezieht, die Händler ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen. Für die gesetzlich festgelegten Änderungen bestand keine Übergangsfrist, so dass Verkäufer sich umgehend damit auseinandersetzen und ihre Rechtstexte neu gestalten mussten. Hierfür stand eine kostenlos nutzbare Muster Widerrufsbelehrung 2014 zur Verfügung, die allerdings nicht ganz so einfach zu handhaben war, so dass es durchaus zu Fehlern kam, die wiederrum Abmahnungen nach sich gezogen haben.

Was macht die Umsetzung der Muster Widerrufsbelehrung 2014 so schwierig?

Die Muster Widerrufsbelehrung zeigt zwar grundsätzlich auf, welche Änderungen vorgenommen werden müssen und beinhaltet die grundsätzlichen Details des Widerrufs, kann jedoch in unterschiedlichen Varianten zusammengesetzt werden, wodurch das Problem auftritt, das Händler sich unsicher sind, welche Details wichtig sind. Ebenso kann sie kaum auf einen individuellen Fall angepasst werden, bei dem bestimmte Geschäftsabläufe beachtet werden müssen oder bei denen es bei verschiedenen Produkten dazu kommen kann, dass dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht, wie beispielsweise bei digitalen Angeboten, die nach Erwerb zum Download bereitgestellt werden. Hierbei muss dem Käufer kein Widerrufsrecht eingeräumt werden, jedoch muss der Käufer darüber im Vorfeld informiert werden und seine Einwilligung dazu geben, auf dieses Recht zu verzichten. Diese kann auch elektronisch, beispielsweise über eine Checkbox in Verbindung mit einem entsprechenden Rechtstext erfolgen.

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Sollte die Widerrufsbelehrung durch einen Juristen verfasst werden?

Generell kann die Widerrufsbelehrung durch den Händler selbst verfasst werden, jedoch ist es hierbei wichtig, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind. Es ist also Voraussetzung, dass Händler sich eingehend mit der aktuellen Gesetzeslage befassen und diese in ihre Belehrung mit einbeziehen. Dies gestaltet sich allerdings oft schwierig, da die Informationspflicht seit der Gesetzesänderung durchaus strenger genommen wird und Fehler innerhalb der Belehrung Konsequenzen wie Abmahnungen nach sich ziehen können. Aus diesem Grund ist von einer Selbstgestaltung eher abzusehen oder ggf. zu empfehlen, die Belehrung durch einen Juristen auf Rechtssicherheit prüfen zu lassen. Bei der Auswahl eines Anwaltes sollte darauf geachtet werden, dass diese sich in entsprechenden Fachgebieten und damit auch dem Internetrecht auskennt. Zu beachten ist weiterhin auch, dass bei Änderungen auch eine Aktualisierung der Belehrung notwendig ist, die zeitnahe und rechtskonform vorgenommen werden muss.

Gibt es Alternativen zur Erstellung durch einen Rechtsanwalt?

Da Rechtsanwälte für entsprechende Leistungen zumeist hohe Honorare veranschlagen, bieten sich gute Alternativen durch entsprechende Schutzpakete, die alle benötigten Rechtstexte enthalten, die auf den Bedarf des Onlinehändlers abgestimmt sind und bei Änderungen zeitnahe aktualisiert werden. Diese sind lediglich für einen Bruchteil der Anwaltskosten erhältlich und bieten dauerhaft Sicherheit im Bereich Onlinehandel. Darüber hinaus erhält der Nutzer eine Haftungsübernahmegarantie, die bei Abmahnungen greift.

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Händlerschutz Schutzpaket
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