Widerrufsbelehrung abmahnsicher gestalten

Abmahnschutz

Widerrufsbelehrung abmahnsicher gestalten

Die Widerrufsbelehrung stellt einen Bereich der Informationspflicht dar, die Händler laut Gesetz Verbrauchern schulden. Diese muss Kunden lückenlos über ihre Rechte in Bezug auf den Widerruf aufklären und dafür Sorge tragen, dass diese verstehen, welche Folgen mit dem Widerruf verknüpft sind. Daher muss die Widerrufsbelehrung in jeder Hinsicht zum einen an das geltende Recht angepasst sein und zum anderen an die Geschäftsabläufe des Händlers. Dabei ist es gleich, ob der Händler seine Waren über einen eigenen Onlineshop betreibt oder über Plattformen wie eBay oder Amazon am Onlinehandel beteiligt ist. Für alle Gewerbetreibende, die über das Internet handelt gelten grundsätzlich dieselben Gesetze, wobei diese im Jahr 2014 für die gesamte EU vereinheitlicht wurden. Um eine Widerrufsbelehrung rechts- und abmahnsicher gestalten zu können, müssen sich Händler grundsätzlich mit allen notwendigen Details der geltenden Gesetze für Rechtsgeschäfte im Onlinebereich auseinandersetzen, was jedoch keinesfalls einfach ist. Zwar gibt es durchaus Muster, die als Vorlage für die Gestaltung der eigenen Widerrufsbelehrung dienen können, jedoch ist die Anpassung an die eigenen Geschäftsabläufe kompliziert, so dass sie im Grunde nur durch Juristen so umgesetzt werden kann, dass sie keine Grundlage für eine Abmahnung bietet.

Widerrufsbelehrung prüfen oder durch Juristen erstellen lassen?

Grundsätzlich können Händler ihre Widerrufsbelehrung selbst erstellen, müssen jedoch dabei eine Menge Zeitaufwand in Kauf nehmen. Darüber hinaus kann es dazu kommen, dass ein beauftragter Jurist bei der Überprüfung viele Fehler feststellt, was eine Überarbeitung des eigenen Entwurfs nötig macht. Diese kann im Grunde ebenso kostenintensiv sein, wie die Gestaltung durch den Anwalt, so dass Händler hierbei nicht unbedingt gespart haben. Ebenso ist kann es dazu kommen, dass die entsprechenden Rechtstexte aktualisiert werden müssen. Auch hierfür ist meist eine kompetente juristische Beratung nötig, die kostenpflichtig in Anspruch genommen werden kann. Um jedoch sicherzugehen, dass alle Rechtstexte auch abmahnsicher sind, ist eine solche Vorgehensweise nur dann unumgänglich, wenn Rechtstexte in Form eines Händlerschutzpaketes erworben werden. Denn auch diese schützen durchaus vor einer Abmahnung Widerrufsbelehrung.

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Wo findet man Informationen zum Widerruf 2014?

Die Änderungen in Zusammenhang mit dem Widerruf und der Muster Widerrufserklärung war ein sehr wichtiges Thema im Jahr 2014, so dass es nicht schwer ist, im Internet Berichte oder Artikel zu diesem Thema zu finden. Grundsätzlich finden Händler dort Checklisten, die dabei helfen, die Veränderungen im Widerrufsrecht zu verstehen und ein klares Bild der Vor- und Nachteile zu bekommen. Diese Berichte können durchaus dabei helfen, den eigenen Widerruf entsprechend sinnvoll umzusetzen und dem Kunden so zukommen zu lassen, dass es hierbei keinen Grund zur Abmahnung gibt.

Welche Konsequenz hat eine fehlende Widerrufsbelehrung?

Eine fehlende Widerrufsbelehrung hat gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen weit weniger Tragweite, als dies zuvor der Fall gewesen ist. Vor der Änderung der Gesetzeslage begann die Widerrufsfrist erst dann zu laufen, wenn der Kunde ausreichend belehrt worden war, was bedeutete, dass bei fehlender Belehrung die Frist erst gar nicht zu laufen begann und der Kunde somit ein dauerhaftes Widerrufsrecht hatte. Aktuell dauert dieses Recht ohne Belehrung lediglich 12 Monate an. Die Frist beginnt dann zu laufen, wenn die Ware beim Kunden eingetroffen ist.

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