Wissenswerte Hilfe bei Internet Abmahnung

Abmahnschutz

Internet Abmahnung – was man grundsätzlich wissen sollte

Das Internet sowie auch der Onlinehandel an sich bieten Privatpersonen als auch gewerblichen Internetnutzern große Vorteile. Allerdings gehen diese auch mit einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen einher, die es zu beachten gilt. Viele Menschen, darunter auch Onlineshop Betreiber, die ihre Waren über den eigenen Shop anbieten oder auch Plattformen wie Amazon und eBay wissen häufig gar nicht, wie sich die aktuelle Rechtslage in unterschiedlichen Bereichen des Internets gestaltet. Und dies ist letztendlich auch der Grund, warum in kaum einem anderen Bereich so viele Abmahnungen versendet werden, wie im Zusammenhang mit dem Internet. Die Gründe für Abmahnungen können unterschiedlich sein. Im Handel werden Abmahnungen meist von Mitbewerbern ausgesprochen, beispielsweise wegen irreführender oder vergleichender Werbung sowie auch der Nutzung von Texten und Bildern fremder Webseiten, ohne dass hierfür eine Genehmigung vorliegt. Ebenso können auch Abmahnung erhalten wegen einem fehlenden oder fehlerhaft gestalteten Impressum ausgesprochen werden. Privatpersonen können Abmahnungen beispielsweise ebenfalls durch die Nutzung fremder Texte und Bilder erhalten sowie auch beim Herunterladen und Bereitstellen von unterschiedlichen Medien in Tauschbörsen, die nicht für einen solchen Zweck freigegeben sind.

Wie reagieren bei einer Abmahnung Internet?

Eine Abmahnung, die sich auf verschiedene Sachverhalte im Internet bezieht, muss im Grunde ebenso behandelt werden wie eine fristen Abmahnung in anderen Bereichen. Wichtig ist, dass man sie keinesfalls ignoriert, sondern sich direkt mit den Sachverhalten, die in der Abmahnung als Rechtsverstoß dargestellt sind, auseinandersetzt. Das bedeutet, dass man zum einen die Abmahnung selbst und zum anderen auch den darin dargestellten Sachverhalt genau unter die Lupe nimmt. Trifft der Sachverhalt zu, so sollte dieser schnellstmöglich gesetzeskonform behoben werden. Bei nichtzutreffendem Sachverhalt sollte die abmahnende Partei in einem Schreiben auf die falsche Darstellung hingewiesen und dazu aufgefordert werden, die Abmahnung innerhalb einer festgelegten Frist zurückzunehmen. Muster oder eine Vorlage für ein solches Schreiben können kostenlos im Internet von unterschiedlichen Webseiten, beispielsweise der Webseite der Industrie- und Handelskammer heruntergeladen oder auch kopiert werden.

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Was tun, bei einer berechtigt erteilten Abmahnung Internet?

Bei einer berechtigten Abmahnung, bei der sich der Sachverhalt ganz klar als gegeben darstellt, kann durchaus der Abgemahnte selbst agieren, sollte jedoch ggf. darüber nachdenken sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerade wenn mit der Abmahnung auch eine Unterlassungserklärung gefordert ist, ist ein fundiertes Fachwissen nötig, um so viele Nachteile wie möglich vermeiden zu können. Insbesondere eine Unterlassungserklärung, die der Abmahnung vorgefertigt beigefügt wurde, sollte umfassend geprüft werden, da sie zumeist nicht nur zum Inhalt hat, dass der Abgemahnte versichert den rechtswidrigen Zustand zukünftig zu vermeiden, sondern ebenso auch die Anerkennung verschiedener Kosten beinhaltet. Diese Kosten müssen nicht grundsätzlich auch angemessen sein. Häufig ist es sogar so, dass diese überhöht sind und etwaige Vertragsstrafen ebenfalls zu hoch angesetzt werden.

Wie wichtig ist die Beachtung der Fristen?

Die Fristen, die in einer Abmahnung festgelegt sind, sollten grundsätzlich eingehalten werden. Denn sind diese verstrichen, ohne dass der Abgemahnte reagiert hat, kann die Abmahnende Partei eine Einstweilige Verfügung erwirken, was mit ernsten Konsequenzen und hohen Kosten für die abgemahnte Person verbunden ist. Da es für die Fristen keine feste gesetzliche Regelung gibt, können diese relativ kurz sein, so dass schnelles Handeln notwendig ist.

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