Abmahnung erhalten - Was tun...

Abmahnschutz

Wie vermeidet man in Zusammenhang mit Urheberrecht Abmahnung

Eine Abmahnung im Urheberrecht, bzw. auf Grundlage des Urheberrechtes zu erhalten, gehört zu den häufigsten Gefahren, die die Nutzung des Internets ebenso für private Zwecke als auch zum Onlinehandel mit sich bringt. Nicht selten kommt es hier zu Rechtsverletzungen aus Unwissenheit, beispielsweise durch das herunterladen nicht freigegebener Medien oder auch die Nutzung von Bildern und Texten fremder Webseiten. Nicht alles was andere Personen veröffentlich haben, darf man auch ohne Genehmigung benutzen. Daher gilt hierbei, dass man grundsätzlich nachhaken sollte, ob spezielle Bilder oder Texte für den gewünschten Zweck genutzt werden dürfen. Dies sollte man keinesfalls mündlich tun, sondern möglichst schriftlich. Ebenso schriftlich sollte dann auch die Genehmigung erfolgen, die darüber hinaus den Nutzungsrahmen festlegt. Dies gilt insbesondere auch für Produktfotos und Produktbeschreibungen von Herstellerseiten, die in Shops oder auf Marktplätzen wie Amazon und eBay Verwendung finden sollen.

Was bedeuten Urheberrecht und Abmahnung?

Die Bezeichnung Urheberrecht bezieht sich auf einen subjektiven und absoluten Rechtsbereich, der ebenso in materieller als ideeller Art und Weise dem Schutz des geistigen Eigentums dient. Genauer regelt das Urheberrecht alle Belange rund um das Verhältnis des Urhebers sowie seiner eventuellen Nachfolger zu seinem geschaffenen Werk. Werden diese Werke ohne Genehmigung verwendet, verletzt man somit die Rechte des Urhebers oder dessen Nachfolger, wodurch dieser die Möglichkeit hat, seine Rechte zu wahren. Viele tun dies in Form der Abmahnung. Eine Abmahnung im Urheberrecht sowie auch in allen anderen Rechtsbereichen hat das Ziel, den Abgemahnten auf seinen Verstoß gegen die geltenden Gesetze hinzuweisen und dazu aufzufordern, ein solches rechtswidriges Verhalten zukünftig zu unterlassen bzw. eine bestehende rechtswidrige Sachlage zu unterbinden. Um seine Rechts künftig sicherzustellen, kann hierbei durchaus eine Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit dieser bestätigt der Abmahnte, dass er die Rechte des Urhebers nicht mehr verletzt. Hiermit ist der eigentliche Rechtsvorgang abgeschlossen, wodurch ein teures Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass es selten so einfach ist.

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Abmahnung erhalten: was tun?

Eine Eine Abmahnung zu erhalten ist zuerst einmal kein Grund zur Aufregung. Dies bedeutet nicht, dass man nicht handeln sollte. Ist eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung verbunden oder mit der Aufforderung, einen rechtswidrigen Sachverhalt zu beheben, geht dies meist mit Fristen einher, die es zu wahren gilt. Aus diesem Grund sollten sich Abgemahnte erst einmal mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und prüfen, ob dieser zutreffend ist oder nicht. Bei zutreffendem Sachverhalt wird man zwar nicht vermeiden können, eine solche Unterlassungserklärung zu unterschreiben, muss jedoch diese im Detail prüfen. Denn eine solche Erklärung beinhaltet zumeist auch eine Vertragsstrafe, eventuell sogar Schadensersatzforderungen oder Passagen, wodurch der Abgemahnte etwaige Kosten anerkennt. Ist dies der Fall so sollte man ggf. eine eigene Unterlassungserklärung Urheberrecht verfassen, die dem Sachverhalt angemessen ist. Solche Unterlassungserklärungen können als Muster oder Vorlage kostenlos aus dem Internet geladen werden. Zu beachten ist allerdings, dass diese auf den vorliegenden Sachverhalt angepasst werden muss, was sich meist als schwierig erweist. Um an dieser Stelle Fehler zu vermeiden, ist immer zu empfehlen, die Unterlassungserklärung von einem Juristen verfassen oder zumindest prüfen zu lassen.

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