Impressum Datenschutz

Abmahnschutz

Datenschutz: Unternehmen sind zur Information verpflichtet

Die Informationspflicht ist ein notwendiger Teil des Handels im Internet, da auf diese Weise eine gewisse Transparenz geschaffen werden soll, die Sicherheit für Verbraucher sowie auch für Onlineshop Betreiber bieten soll. Verbraucher haben ein Recht auf Information bezüglich verschiedener Details des Kaufvertrages sowie auch in Bezug auf das Unternehmen, durch welches sie beispielsweise Angebote in einem Onlineshop oder auf einer Händlerseite auf Marktplätzen wie eBay und Amazon in Anspruch nehmen. Darüber hinaus haben sie auch ein Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre und damit auf Datenschutz, der wiederrum Unternehmen dazu verpflichtet, auch in Bezug auf die personenbezogenen Daten eines Verbrauchers und deren Erhebung zu informieren. Dies erfolgt im Rahmen einer Datenschutzerklärung, die durch das Unternehmen auf dessen Webseite bereitgestellt werden muss. Dies kann in Form eines Impressum Datenschutz und damit der Darstellung der Datenschutzerklärung im Bereich des Impressums geschehen oder auch als separate Seite auf der Internetpräsenz eines Unternehmens.

Impressum Datenschutz: wie kann beides rechtskonform gewährleistet werden?

Um ihrer Informationspflicht in vollem Umfang nachkommen zu können, müssen Händler verschiedene Rechtstexte erstellen, die Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Hierbei gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu Art und Umfang sowie der Weise, wann und wie sie bereitzustellen sind. So müssen Rechtstexte wie Impressum und Datenschutz dauerhaft und unmittelbar erreichbar sein, was bedeutet, dass sie möglichst fest und gut sichtbar in die Webseite eines Unternehmens integriert werden sollten (Datenschutzerklärung Pflicht). Hierbei ist gleichermaßen wichtig, dass der Link zu Impressum Datenschutz auch als solcher gekennzeichnet ist und so angelegt, dass Webseitenbesucher ihn sofort finden und nicht danach suchen müssen. Durch die Formulierung unmittelbar, legt der Gesetzgeber gleichermaßen auch fest, dass diese Rechtstexte nicht in einem anderen Dateiformat erstellt werden dürfen, für das Internetnutzer eine separate Software benötigen würden, um sich diese Texte anzeigen zu lassen. Die Rechtstexte müssen also in derselben Art und Weise sowie auch der gleichen Sprache verfasst sein wie der Rest der Webseite, wobei sie gleichermaßen kopier- und speicherbar sein müssen. Es ist also unzulässig, das Impressum sowie auch die Datenschutzerklärung mit einem Kopierschutz zu versehen.

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Wie kann man die benötigten Rechtstexte umsetzen?

Die Umsetzung von benötigten Rechtstexten für den Onlinehandel kann auf unterschiedliche Weise gewährleistet werden. Hierbei stehen ebenso kostenlos angebotene als auch kostenpflichtige Lösungen zur Verfügung. Zu den kostenlosen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Muster, die auf verschiedenen Internetseiten heruntergeladen und kopiert werden können und die so als Vorlage für eigene Rechtstexte dienlich sein können. Bei der Verwendung solcher Vorlagen sollte allerdings darauf geachtet werden, wann dieses Datenschutzerklärung Muster erstellt wurde. Denn nicht alle kostenlosen Vorlagen, die man online finden kann, entsprechen noch der aktuellen Gesetzeslage. Ebenso nutzbar sind auch Generatoren, durch die das Impressum oder auch die Datenschutzerklärung nach Eingabe der notwendigen Angaben automatisch erstellt werden kann. Auch hier gilt, dass diese nur dann sinnvoll sind, wenn die darin enthaltenen Rechtstexte der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Die fertigen Rechtstexte können dann in die eigene Webseite integriert werden, wobei ebenfalls die gesetzlichen Regelungen hierzu beachtet werden müssen. Das bedeutet, dass diese auf eigenständigen Seiten der Webseite dargestellt werden und entsprechend verlinkt sein sollten.

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