Datenschutzerklärung Muster

Abmahnschutz

Datenschutzerklärungen für sicheres Handeln im Internet

Die sogenannte Datenschutzerklärung bildet einen wichtigen Bestandteil der Informationspflicht, die beispielsweise Onlineshop Betreiber sowie auch Händler, die Plattformen wie eBay oder Amazon für den Handel nutzen, ihren Kunden gegenüber haben. In einer solchen Erklärung müssen bestimmte Angaben enthalten sein, die dazu dienen, die Privatsphäre des Kunden zu schützen und ihn darüber zu informieren, dass etwaige Daten erhoben werden und zu welchem Zweck das Unternehmen diese speichert. Auch die Art und Weise der Datenerhebung wird auf diese Weise bekanntgegeben. Die Datenschutzerklärung versichert darüber hinaus, dass die Daten im Unternehmen verbleiben und nur zum genannten Zweck erhoben und nicht als Dritte weitergegeben werden. Für Sicherheit in diesem Bereich steht das Datenschutz Gütesiegel, welches datenschutzkonforme IT-Produkte und Dienstleistungen gemäß dem geltenden Datenschutzrecht zertifiziert.

Welche gesetzliche Regelung bestimmt die Datenschutzerklärung?

§ 13 Abs. 1 TMG bestimmt, dass Verbraucher das Recht haben, über die Erhebung und Nutzung ihrer Daten unterrichtet zu werden. Hierzu ist der Webseitenbetreiber, im Onlinehandel beispielsweise der Onlineshop-Betreiber, verpflichtet. Hierbei besagt das Gesetz, dass die Information „über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“ erfolgen muss. Dies muss grundsätzlich in einer verständlichen Form umgesetzt werden und insbesondere immer „zu Beginn des Nutzungsvorgangs“, wie es die gesetzlichen Regelungen festlegen. Auch muss eine Information dazu gegeben werden, dass Nutzer auch die Möglichkeit haben, dass Angebot anonym in Anspruch nehmen zu können und den Dienst jederzeit beenden kann. Dies ergibt sich aus § 13 TMG, insbesondere aus Abs. 6 Satz 2. Die Datenschutzerklärung ist hierbei reine Information und bedarf nicht der Einwilligung des Verbrauchers. Allerdings kann es in verschiedenen Sachverhalten auch notwendig sein, eine Datenschutzeinwilligung einzuholen, um den geltenden Gesetzesregelungen zu entsprechen.

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Wie kann eine Datenschutzerklärung erstellt werden?

Bei der Datenschutzerklärung handelt es sich um einen Rechtstext, dem eine recht komplexe und schwer verständliche gesetzliche Regelung zugrunde liegt. Daher ist es nur schwer möglich, dass Unternehmer einer Datenschutzerklärung selbst gestalten. Allerdings kann auch hierbei das Internet durchaus hilfreich sein, wenn es darum geht, ein Datenschutzerklärung Muster zu finden, welches für die eigenen Webseite genutzt werden kann und aktuell und rechtskonform gestaltet ist. Solche Muster können unterschiedlichen Webseiten kostenlos entnommen werden und als Vorlage für eine eigene Erklärung dienen. Darüber hinaus kann ein Datenschutzerklärung Muster auch vollständig übernommen werden, wenn dieses so gestaltet ist, dass es dem Bedarf in allen Facetten gerecht werden kann. Bei jedem Datenschutzerklärung Muster ist natürlich grundlegend darauf zu achten, dass es aktuellen Datums ist und ggf. auch durch einen Juristen erstellt oder zumindest juristisch geprüft.

Besteht mehr Sicherheit bei kostenpflichtiger Erstellung einer Datenschutzerklärung?

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Erstellung einer Datenschutzerklärung durch geschulte Fachleute immer einen gewissen Vorteil bietet. Zum einen müssen sich Webseitenbetreiber nicht mit der Unsicherheit herumschlagen, ob die genutzte Datenschutzerklärung auch rechts- und abmahnsicher ist, und zum anderen erhalten sie eine Haftungsübernahmegarantie. Diese tritt dann ein, wenn trotz der genutzten Rechtstexte eine Abmahnung durch Mitbewerber etc. ausgesprochen wird. Auf diese Weise müssen sich Händler nicht mit diesem Problem auseinandersetzten und minimieren das Kostenrisiko, welches in anderen Fällen auf sie zukommen würde.

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