
Onlineshop Betreiber unterliegen der Impressumpflicht
Die sogenannte Impressumpflicht stellt einen Teil der Informationspflicht dar, der Händler und damit Onlineshop Betreiber sowie auch gewerbliche Nutzer von Plattformen wie eBay und Amazon nachkommen müssen. Dies bedeutet, dass Unternehmer ein Impressum nicht nur auf der eigenen Webseite zur Verfügung stellen müssen, sondern ebenfalls auch auf den Händlerseiten, die durch sie auf Onlinemarktplätzen zum Verkauf genutzt werden. Dies kann dadurch sein, dass das Impressum auf der Verkaufsseite dargestellt wird oder durch einen Link zum Impressum, der gut sichtbar angebracht ist, zu diesem gelangt. Das eine oder andere Impressum Beispiel, welches man im Internet finden kann, zeigt auf, wie man das Impressum in die verschiedenen Verkaufsseiten rechtssicher integrieren kann, so dass an dieser Stelle keine Grundlage für eine Abmahnung besteht. Denn nicht selten stellen Fehler bei der Erstellung sowie auch bei der Darstellung des Impressums hinreichende Gründe für Abmahnanwälte dar, an dieser Stelle tätig zu werden.
Wie sollte man mit einer Abmahnung wegen des Impressums umgehen?
Abmahnungen sind immer zuerst einmal ein Hinweis auf eine rechtswidrige Handlung und beinhalten die Forderung, dass der dargestellte Sachverhalt innerhalb einer festgelegten Frist behoben wird. Geht also eine solche Abmahnung ein, sollten Unternehmer dieser zuerst einmal auf Richtigkeit prüfen, um entsprechend handeln zu können. Ist der abgemahnte Sachverhalt zutreffend, sollte er schnellstmöglich durch das Ersetzen des alten Impressums durch ein neues, korrektes Impressum behoben werden. Allerdings ist hiermit häufig das Problem nicht gelöst, da auch auf die Abmahnung eine bestimmte Reaktion gefordert ist. Ist die Abmahnung beispielsweise mit einer Unterlassungserklärung und entsprechenden Fristen versehen, muss innerhalb dieser Fristen entsprechend gehandelt werden. Hierbei ist eine Rechtsberatung von großem Vorteil, um etwaige Kosten und Nachteile, die sich aus der Abmahnung ergeben können zu minimeren.
Sofortschutz in wenigen Minuten »Wie erstellt man ein rechtskonformes Impressum?
Um ein rechtskonformes Impressum zu erstellen und dadurch die Gefahr einer Abmahnung zu minimieren, sollten sich Unternehmer eventuell mit einem rechtskonformen Impressum Beispiel auseinandersetzen, welches auf einer rechtssicheren Webseite zur Information oder als Vorlage dargestellt ist. Ebenfalls zur Impressum erstellen als Impressum Vorlagen geeignet sind aktuelle Muster, die als Grundlage für das Impressum kostenlos genutzt werden können, oder auch ein Impressum Generator, in den Nutzer lediglich die geforderten Daten eingeben müssen, um ein rechtssicheren und insbesondere auch abmahnsicheres Impressum zu erhalten als, welches sich leicht in die eigene Webseite integrieren lässt. Ein solches Vorgehen vereinfacht die Erstellung des Impressums weitestgehend und ein korrektes Impressum Beispiel zeigt darüber hinaus auch auf, wo und in welcher Weise das Impressum in die eigene Webseite integriert werden sollte.
Welche Rechtsgrundlage muss bei der Impressumerstellung beachtet werden?
Die Regelungen im Bezug auf das Impressum finden sich in § 5 TMG. Dieser stellt nicht nur dar, welche Daten ein Impressum enthalten muss, sondern auch, welche Darstellung erforderlich ist. Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden“ muss, damit es den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Wichtig ist, dass Webseitenbetreiber darauf achten, den Link zum Impressum gut sichtbar anzubringen und ihn auch als solchen zu kennzeichnen, damit Kunden nicht erst lange nach den Informationen suchen müssen, sondern sie schnell zur Verfügung haben.
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