Impressum erstellen

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Informationspflicht für Händler: so sollte man ein Impressum erstellen

Die Informationspflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Onlinehandels und erfordert von Unternehmern umfassende Angaben gegenüber Verbrauchern etc. die insbesondere auch durch das Impressum auf der Webseite, im Onlineshop oder auf Amazon und eBay Händlerseiten abgedeckt werden soll. Daher müssen Gewerbetreibende, die am Onlinehandel teilnehmen, eine rechtskonforme Impressum Vorlage erstellen und es den gesetzlichen Regelungen entsprechend auf der Webseite anbringen. Denn bei einem Impressum ist nicht nur geregelt, was in diesem enthalten sein muss, sondern auch, wie es auf der Webseite oder im Onlineshop darzustellen ist.

Impressum erstellen: welche Regelungen müssen beachtet werden?

Die Regelungen, die für die Gestaltung eines Impressums vorgegeben sind, finden Unternehmer in § 5 TMG wo genau aufgelistet ist, welche Daten das Impressum enthalten muss. Hierzu gehören insbesondere Name und Adresse des Anbieters sowie auch „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“, was bedeutet, dass auch die E-Mail-Adresse ein unverzichtbarer Bestandteil des Impressums ist. In Bezug auf die Darstellung des Impressums legt der Gesetzgeber fest, dass dieses „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden“ muss. Hierbei ist Onlineshop Betreibern oft nicht klar, was unmittelbar erreichbar bedeutet. Nach Auffassung unterschiedlicher Gerichte bedeutet dies, dass das Erreichen des Impressums nicht mehr als zwei Klicks erfordern sollte und der Verbraucher nicht erst scrollen muss, um den entsprechenden Link zu finden. Man kann hierbei auch davon ausgehen, dass das Gesetz es nicht vorsieht, dass für die Ansicht des Impressums eine Software nötig sein sollte, so dass Händler grundsätzlich auf eine Darstellung des Impressums per PDF verzichten sollten. Eine ständige Verfügbarkeit erreichen Webseitenbetreiber dadurch, dass das Impressum zum einen immer einen Bestandteil der Webseite bildet und von Verbrauchern gespeichert und ausgedruckt werden kann. Drüber hinaus sollte der Link zum Impressum klar als solcher erkennbar gemacht werden und nicht hinter anderen Bezeichnungen versteckt, die ein Webseitenbesucher nicht zuordnen kann.

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Welche Hilfsmöglichkeiten bestehen bei der Erstellung eines Impressums?

Ein Impressum können Händler auf unterschiedlichem Wege erstellen oder sogar erstellen lassen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, ein kostenlos im Internet angebotenes Muster als Vorlage zu verwenden und die eigenen Daten in dieses einzufügen. Ebenso ist es auch möglich, einen Impressum Generator zu nutzen, in den die notwendigen Informationen eingegeben werden können. Der Generator erstellt dann das Impressum automatisch, so dass dieses nur noch an der entsprechenden Stelle in die Webseite eingefügt werden muss. Bei dieser Vorgehensweise sollten Unternehmer allerdings darauf achten, dass die verwendeten Vorlagen aktuell sind und den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Am sichersten sind Muster immer dann, wenn sie als juristisch geprüft gekennzeichnet sind, da man hier von einer aktuell rechtssicheren Vorlage ausgehen kann. Wer sein Impressum nicht selbst erstellen möchte, kann dieses auch durch einen Juristen erstellen lassen, wofür jedoch meist hohe Kosten in Rechnung gestellt werden. Günstiger ist die Inanspruchnahme eines Dienstleisters, der sichere Rechtstexte wie das Impressum anbietet und es im Rahmen eines Servicepaketes bei Bedarf auch aktualisiert. Wichtig ist bei der Auswahl eines solchen Anbieters, dass der Webseitenbetreiber eine Haftungsübernahmegarantie erhält.

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