Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Hilfe bei Abmahnungen

Abmahnschutz

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Hilfe bei Abmahnungen

Im Bereich Onlinehandel ist es keine Seltenheit, dass es zu Fehlern innerhalb der Rechtstexte kommen kann, die benötigt werden, damit Shop-Betreiber ihrer Informationspflicht nachkommen können. Zu diesen Texten gehören insbesondere die Widerrufsbelehrung, AGB und Impressum sowie auch die Datenschutzerklärung. Diese Rechtstexte sind ebenso für Gewerbetreibende eine Verpflichtung als auch für Händler, die ihre Waren über eBay und Amazon oder Kleinanzeigen im Internet anbieten. Aufgrund der Vielzahl von Gesetzesänderungen, die innerhalb der letzten Jahre stattgefunden haben, kam es in diesem Bereich häufig zu Missverständnissen und damit zu Fehlern innerhalb der Widerrufsbelehrung, die dann eine Abmahnung nach sich gezogen haben. Durch die Gesetzesänderung 2014 sollten diese Missverständnisse aus der Welt geschafft werden, in dem der Handel im Internet transparenter und für den Verbraucher leichter gestaltet werden sollte. Darüber hinaus wurde das Widerrufsrecht für alle Mitglieder der EU vereinheitlicht, so dass nur noch eine geltende Regelung berücksichtigt werden muss. Was grundsätzlich den Handel erleichtern soll, stellt allerdings Händler vor die schwierige Aufgabe, ihre Rechtstexte entsprechend anzupassen. Jedoch kommt es auch hier häufig zu Fehlern, so dass das Problem der Massenabmahnungen durch die neuen Regelungen nicht behoben ist.

Wie reagieren bei einer Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung?

Eine Abmahnung ist zuerst einmal ein Hinweis auf einen etwaigen Rechtsverstoß oder eine Sachlage, die als ein solcher, beispielsweise durch einen Mitbewerber empfunden wird. Nicht immer liegen der Abmahnung auch Sachverhalte zugrunde, die abmahnfähig sind. Daher sollten Händler, die eine Abmahnung erhalten haben, zuerst einmal Ruhe bewahren und den in der Abmahnung dargestellten Sachverhalt eingehend prüfen. Ist dieser nicht genau genug definiert, heißt es an dieser Stelle, der Sache zuerst einmal auf den Grund gehen. Dies sollte man grundsätzlich schriftlich tun und niemals telefonisch. Stellt sich heraus, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sollte man diese trotzdem nicht ignorieren, sondern ein Schreiben aufsetzen, dass den Abmahner auf seinen Fehler hinweist und mit Fristsetzung fordern, dass dieser die Abmahnung zurücknimmt. Muster für ein solches Schreiben, welche als Vorlage genutzt werden können, findet Händler beispielsweise auf der Webseite der Industrie- und Handelskammer, die ebenfalls in diesem Bereich beratend tätig ist und als Schlichter fungieren kann. Ist eine Abmahnung berechtigt, so müssen Händler den abgemahnten Sachverhalt schnellstmöglich beheben. Dies ist jedoch nicht immer ganz so einfach.

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Hilfe bei der Umgestaltung der Widerrufsbelehrung

Um bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Hilfe zu finden, die kurzfristig genutzt werden kann, können beispielsweise gesetzeskonforme Muster verwendet werden. Sicherer jedoch ist der Gang zum Anwalt, der eine Widerrufsbelehrung prüfen und an die geltenden Gesetzesregelungen anpassen kann. Ebenfalls Sicherheit bietet die Nutzung eines Händlerschutzpaketes, welches die wichtigsten Rechtstexte enthält. Diese können auf den Bedarf des Händlers angepasst werden und bieten dauerhaften Schutz durch stetige Aktualisierung. Auch bei Abmahnung stehen Händler nicht alleine. Denn durch den Erwerb eines solchen Pakets erhalten Onlineshop-Betreiber auch eine Haftungsübernahmegarantie, die in solchen Fällen eintritt. Im Falle einer bereits erfolgten Abmahnung kann ein angepasstes Paket für schnelle Behebung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung (evtl. wegen falsch angewandter neue Widerrufsbelehrung 2015 Muster) sorgen und ggf. auch Informationen rund um den Umgang mit der bestehenden Abmahnung bieten. Auf diese Weise ist der Onlinehandel um ein Vielfaches sicherer.

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Händlerschutz Schutzpaket
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