Angaben Impressum

Abmahnschutz

Angaben Impressum: korrekte Darstellung stellt eine Notwendigkeit dar

Unternehmer, die sich am Onlinehandel beteiligen, unterliegen einer umfassenden Informationspflicht, mit der auch die sogenannte Impressumpflicht einhergeht. Dies bezieht sich nicht nur auf Onlineshop Betreiber, sondern auch Händler, die Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon für den Vertrieb ihrer Produkte nutzen. § 5 des Telemediengesetz (TMG) stellt klar, dass Unternehmer zum einen zur Angabe Impressum verpflichtet sind, welche Daten dieses enthalten muss und dass es „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ ist. Das Impressum als Datei zur Verfügung zu stellen, welche durch Webseitenbesucher heruntergeladen werden kann, ist hierbei unzulässig, da es gegen die Begriffe leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar verstößt. In einem solchen Fall könnte es beispielsweise zu einer gerechtfertigten Abmahnung kommen.

Wie können Angaben Impressum bezogen umgesetzt werden?

Die Gestaltung eines der Angaben Impressum sollten gemäß den gesetzlichen Regelungen des § 5 des Telemediengesetz (TMG) erfolgen, der genau aufschlüsselt, welche Angaben im Einzelnen notwendig sind. Da dies oft zu Missverständnissen führen kann, können hierbei auch etwaige rechtskonforme Impressum Muster als Impressum Vorlage verwendet werden, die man auf verschiedenen Rechtswebseiten im Internet kostenlos herunterladen oder kopieren kann. Auch ein Impressum Generator kann die Umsetzung eines Impressums durchaus einfacher gestalten. Unternehmer haben hierbei die Möglichkeit, ihre notwendigen Angaben auf Abfrage in eine Maske einzutragen, so dass diese automatisch in das Impressum eingefügt werden können. Auf diese Weise erhalten Unternehmer ein fertiges Impressum innerhalb weniger Minuten. Ebenso ist es möglich, das Impressum durch einen Juristen gestalten zu lassen, was zumeist jedoch recht teuer ist, oder durch einen Dienstleister, der sich auf die rechtskonforme Erstellung von Rechtstexten spezialisiert hat und in diesem Rahmen auch einen Update-Service anbietet. Mit einer solchen Leistung ist ein Unternehmen dauerhaft auf der sicheren Seite.

Sofortschutz in wenigen Minuten »

Welche Konsequenzen haben fehlende Angaben im Impressum?

Unternehmer sollten die Erstellung eines Impressums keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen und diese auf unbestimmte Zeit verschieben oder ungeprüfte Impressum Beispiele nutzen. Denn ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 TMG wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit einem Bußgeld in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Dies ergibt sich aus den Regelungen in § 16, 2 Nr. 1, 2 TMG. Wobei dies nicht die einzige Konsequenz ist. Unterlassungsberechtigten wird zusätzlich gemäß § 3 UKlaG ein Unterlassungsanspruch gewährt, von dem diese Gebrauch machen können. Dieser kann in Form einer Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung geltend gemacht werden. Diese kann einen Unternehmer teuer zu stehen kommen, so dass dieses Risiko möglichst zu vermeiden ist.

Wie sollte man sich bei einer Abmahnung in diesem Zusammenhang verhalten?

Da eine Abmahnung in Bezug auf ein fehlendes Impressum schwerwiegende Folgen haben kann, sollte man bei Eintreffen einer solchen Abmahnung umgehend handeln. Hierbei ist zuerst einmal zu prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, sollte darauf geachtet werden, ob dieser Umstand beweisbar ist, da die Beweislast grundsätzlich beim Abgemahnten liegt. Ist eine Abmahnung gerechtfertigt, ist es notwendig, den abgemahnten Sachverhalt sofort zu beheben. Unternehmer sollten darüber hinaus nicht darauf verzichten, eine kurzfristige Rechtsberatung bei einem fachlich geschulten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um rechtssicher agieren zu können.

Sofortschutz in wenigen Minuten »
Händlerschutz Schutzpaket
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet

{var.message}

{var.message}

Fehler: {var.message}

Warnung: {var.message}