Hilfe bei Abmahnung Widerrufsbelehrung

Abmahnschutz

Abmahnung Widerrufsbelehrung vermeiden

Gemäß § 355 BGB steht Verbrauchern ein sogenanntes Widerrufsrecht zu, welches gleichermaßen für Händler und Onlineshop Betreiber die Verpflichtung beinhaltet, Kunden über dieses Recht aufzuklären. Dies muss schriftlich erfolgen. Das Widerrufsrecht ist befristet auf 14 Tage und beginnt mit Kenntnisnahme des Kunden. Wird ein Kunde nicht oder unzureichend aufgeklärt, läuft die Frist für das Widerrufsrecht vorerst nicht ab. Gleichermaßen steht auch die Option offen, eine Abmahnung Widerrufsbelehrung auszusprechen. Daher sollten Händler für eine ausreichende Erklärung sorgen und diese dem Kunden möglichst vor dem Kauf, spätestens jedoch während des Bestellvorgangs im Onlineshop zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Händler, die ihre Waren auf Plattformen wie eBay oder Amazon anbieten.

Wie muss eine Widerrufsbelehrung gestaltet sein?

Eine Widerrufsbelehrung bedarf der Textform und muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, welche verlangen, dass sie dem Kunden umgehend zugänglich gemacht wird. Dies kann ebenso per Post als auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Es ist also nicht ausreichend, dass eine Widerrufsbelehrung im Onlinehandel auf der Webseite des Betreibers dargestellt wird. Darüber hinaus sollte die Belehrung verständlich sein und über das bestehende Widerrufsrecht aufklären. Seit den Änderungen der Regelungen zum Widerrufsrecht im Juni 2014 ist dieses EU-weit einheitlich geregelt. Hierzu wurde eine Muster Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, die als Vorlage verwendet werden kann und alle gesetzlich festgelegten Informationen enthält, die der Händler dem Verbraucher zur Verfügung stellen muss. Diese Musterbelehrung kann auf unterschiedlichen seriösen Webseiten kostenlos heruntergeladen und an den eigenen Bedarf angepasst werden.

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Welche Informationen umfasst eine Widerrufsbelehrung?

Die Widerrufsbelehrung umfasst beispielsweise die Information zur EU-vereinheitlichten Widerrufsfrist von 14 Tagen und die Belehrung darüber, dass der Kunde seinen Widerruf eindeutig erklären muss. Es reicht nicht mehr aus, dass Ware ohne Erklärung zurückgesendet wird. Hierzu ist zu sagen, dass Händler verpflichtet sind, ihren Kunden ein Formular für den Widerruf zur Verfügung zu stellen, welches genutzt werden kann aber nicht durch den Kunden genutzt werden muss. Dem Kunden sollte dargestellt werden, dass ein kein Rückgaberecht mehr gibt. Auch müssen bei Waren, die per Paket versandt werden, die Rücksendekosten angegeben werden. Nicht zu vergessen sind natürlich die Daten des Händlers sowie ein Telefonnummer zur schnellen Kontaktaufnahme sowie eine Belehrung über die rechtlichen Folgen des Widerrufs. Sind die entsprechenden Daten nicht dargestellt oder geht die Belehrung nicht beim Kunden ein, so kann es durchaus zu einer Abmahnung Widerrufsbelehrung kommen.

Was tun bei Abmahnung?

Eine Abmahnung Wettbewerbsrecht, die sich auf einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung begründet, sollte zuerst einmal dahingehend geprüft werden, ob sie durch einen Anwalt oder einen Verbraucher erteilt wurde. Denn grundsätzlich können Verbraucher dieses Recht selbst ausüben, dürfen jedoch dafür keine Gebühren in Rechnung stellen. Ein beauftragter Jurist darf dies jedoch durchaus. Wichtig ist natürlich auch, dass sich der Empfänger mit dem Sachverhalt genau auseinandersetzt um festzustellen, ob dieser zutreffend ist oder nicht und ob sich ggf. als ein abweichender Sachverhalt beweisen lässt. Ist dies der Fall, so sollte man im Rahmen der entsprechend in der Abmahnung erhaltenen geforderten Frist formelle mitteilen, dass die Darstellung nicht korrekt ist und ein Rechtsverstoß demnach nicht vorgelegen hat. Eine eventuell geforderte Unterlassungserklärung kann in diesem Fall abgelehnt werden.

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