Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums

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Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums sinnvoll einsetzen

Mit den Änderungen der Gesetzeslage, insbesondere in Bezug auf die Informationspflicht und das Widerrufsrecht, wurden Händler und Onlineshop Betreiber gleichermaßen vor die Aufgabe gestellt, ihre bisher genutzt Rechtstexte vollständig überarbeiten zu müssen. Dies galt insbesondere auch für die bestehende Widerrufsbelehrung. Daher wurde ein entsprechendes Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums herausgegeben, welches die Umstellung deutlich erleichtern sollte und kostenlos als Vorlage für die Umsetzung der eigenen Belehrung dienen kann. Dieses Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums hat auch bis heute Gültigkeit, muss jedoch angepasst an den Onlineshop modifiziert werden, um den gesetzlichen Ansprüchen voll und ganz zu genügen. Modifizierungen können beispielsweise dann notwendig sein, wenn bei bestimmten Produkten das Widerrufsrecht entfällt oder zusätzliche Dienstleistungen mit dem Warenverkauf einhergehen.

Ist die Widerrufsbelehrung auch bei Verkäufen über Onlinemarktplätze notwendig?

Eine Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich immer notwendig, wenn es sich um einen Vertragsabschluss zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Onlinehandel nicht über den eigenen Shop erfolgt, sondern über Plattformen wie Amazon und eBay oder über Kleinanzeigenmärkte. Kunden müssen immer darüber aufgeklärt werden, dass ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, welchen Fristen dieses unterliegt und wie sie davon Gebrauch machen. Das stellt das neue Widerrufsrecht eindeutig klar und ebenso geht es auch aus dem Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums hervor. Etwaige Rechtstexte, die von der Plattform selbst erstellt und an Nutzer versendet werden, reichen hierbei nicht aus. Denn Bestandteile der Belehrung sind auch die Identität des Händlers sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmens. Ebenso müssen auch spezielle Regelungen in der Widerrufsbelehrung dargelegt sind, damit der Geschäftsabschluss für beide Seiten transparent bleibt.

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Was gehört noch zur neuen Widerrufsbelehrung?

Gemäß den Änderungen der gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, sind Händler aktuell verpflichtet, ihren Kunden ein Formular zur Verfügung zu stellen, über das sie ihren Widerruf erklären können. Dieses muss ebenfalls einem herausgegeben Muster entsprechen und soll den Vorgang des Widerrufs deutlich vereinfachen. Händler können diese Muster ebenso in Textform an den Kunden versenden als auch in elektronischer Form in den Shop oder auf der Webseite integrieren. Wichtig ist jedoch bei letzterer Vorgehensweise, dass der Eingang des Widerrufs durch den Händler zeitnahe bestätigt wird, so dass der Verbraucher sich sicher sein kann, dass dieser auch angekommen ist und akzeptiert wurde. Weiterhin sieht das Recht zwar vor, dass ein solches Formular bereitgestellt wird, verpflichtet aber grundsätzlich nicht zur Nutzung. Jeder Verbraucher hat demnach das Recht, seinen Widerruf gesetzeskonform auch in anderer Weise auszudrücken. Händler können demnach nicht auf eine Nutzung bestehen oder das Akzeptieren des Widerrufs ablehnen, wenn das Formular nicht verwendet wurde.

Widerruf bei digitalen Medien?

Die Veränderungen in der Gesetzeslage bieten viele Vorteile. So müssen Händler, die digitale Medien zum sofortigen Download anbieten, nicht grundsätzlich ein Widerrufsrecht gewährleisten. Jedoch ist es notwendig, dass der Verbraucher sich darüber im Klaren ist und bereits vor Abschluss der Bestellung darauf hingewiesen wird, und darüber hinaus auch seinen Verzicht erklärt. Dies muss kein komplizierter Vorgang sein, sondern kann einfach durch Häkchen setzen in einer Checkbox erfolgen, die in den Bestellvorgang zusammen mit dem entsprechenden Hinweis integriert ist.

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