
Aufgrund von fehlerhaftem Impressum Abmahnung
Ein Impressum gehört zu notwendigen Pflichten im Online Handel. Onlineshop Betreiber schulden ihren Kunden sowie Mittbewerbern etc. einen gewissen Informationsumfang, der gesetzlich geregelt ist und somit vollständig gegeben sein muss. Welche Informationen ein Impressum enthalten muss, bestimmt § 5 „Allgemeine Informationspflichten“ des Telemediengesetzes, abgekürzt auch TMG. Dieses besagt auch, dass Dienstanbieter, die eine Webseite oder einen Onlineshop geschäftsmäßig betreiben, die festgelegten „Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“.
Welche Informationen sind notwendig um eine Impressum Abmahnung zu vermeiden?
Zu den wichtigsten Informationen, die ein Impressum enthalten muss, damit keine Grundlage für eine Impressum Abmahnung erhalten gegeben ist, gehören insbesondere Daten wie Namen und Anschrift sowie die Rechtsform, wenn es sich hierbei um eine juristische Person handelt. Darüber hinaus muss auch der Vertretungsberechtigte benannt sein. Werden bei einer Gesellschaft Kapitalangaben gemacht, so müssen diese Angaben ebenso Stamm- oder Grundkapital beinhalten als auch ggf. der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, sofern „nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind“. Weiterhin muss die Möglichkeit einer unmittelbaren Kommunikation bestehen. Dazu gehört, dass Angaben über elektronische Kontaktaufnahmemöglichkeiten gemacht werden sowie auch über die Adresse für E-Post. Wichtige Angaben sind außerdem eventuelle Angaben über behördliche Zulassen und zuständige Aufsichtsbehörden sowie auch Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistereinträge mit den dazugehörigen Registernummern.
Soforthilfe bei Abmahnung »Wie kann man ein Impressum am einfachsten erstellen?
Um ein Impressum schnell und einfach erstellen zu können, kann man auf verschiedenen Webseiten im Internet Muster oder eine Vorlage herunterladen und diese an den eigenen Bedarf anpassen. Darüber hinaus bieten einige Internetpräsenzen auch die Möglichkeit, einen Generator kostenlos zu nutzen, mit dem das Erstellen in nur wenigen Minuten erledigt ist. Hierbei können alle notwendigen Angaben im Vorfeld gemacht werden, die der Generator dann automatisch ins Impressum integriert. Das Impressum kann im Anschluss kopiert und in die eigene Webseite eingefügt werden. Jedoch Achtung: in den meisten Fällen sind auch hier Links zu setzen oder Angaben darüber zu machen, über welche Webseite und welchen Generator das Impressum erstellt wurde. Dagegen zu handeln wäre ebenfalls ein abmahnwürdiger Rechtsverstoß.
Impressum nur für den eigenen Onlineshop?
Für jede gewerbliche Webseite muss ein entsprechendes Impressum vorhanden sein. Dies gilt auch dann, wenn Marktplätze wie eBay oder Amazon für den Handel genutzt werden. Der Gesetzgeber macht an dieser Stelle keine Unterschiede, ob es sich um eine eigene Internetpräsenz handelt oder um eine Seite, die auf einer anderen Plattform in Anspruch genommen werden kann. Auch für diese Seiten kann ein Impressum ggf. über einen Generator erstellt werden.
Worauf sollte man beim Impressum achten und was vermeiden?
Wichtig ist immer, dass das Impressum aktuell ist und die Daten mit den tatsächlichen übereinstimmen. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass die Seite mit dem Impressum dauerhaft erreichbar ist. Was nicht zu empfehlen wäre ist, das Impressum eines Mitbewerbers als Vorlage für das eigene Impressum zu nutzen. Denn zum einen schleichen sich sehr schnell Fehler bei der Datenänderung ein und zum anderen kann auf diese Weise nicht gewährleistet werden, dass das Impressum auch entsprechend rechtskonform ist und fehlerfrei durch den Mitbewerber gestaltet wurde.
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