Datenschutzerklärung Vorlage

Abmahnschutz

Die Gestaltung der Datenschutzerklärung muss nicht kompliziert sein

Unternehmen, die sich auch am Onlinehandel beteiligen, müssen eine Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen beachten, die zumeist auch mit Verpflichtungen verknüpft sind. Hierzu zählt insbesondere die Informationspflicht, die sich auf verschiedene Bereiche des Internethandels erstreckt. Diese Verpflichtung umfasst beispielsweise auch eine Datenschutzerklärung, welche Unternehmer und generell Webseitenbetreiber, die eine Erhebung der Daten ihrer Webseitenbesucher vornehmen, diesen zur Verfügung stellen müssen. Die Datenschutzerklärung dient dem Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern, bedarf aber nicht deren Einverständnis, da es sich hierbei lediglich um eine Information handelt. Zwar gibt es durchaus auch Erhebungsarten, bei denen es notwendig ist, eine Datenschutzeinwilligung einzuholen, jedoch ist dies erst dann der Fall, wenn die Daten an Dritte weitergeben werden, beispielsweise zu Werbezwecken.

Einfache Umsetzung der Datenschutzerklärung: welche Möglichkeiten gibt es?

Eine Datenschutzerklärung ist meist für Unternehmer selbst oft nicht gestaltbar, da das Datenschutzrecht komplexe Regelungen enthält, die zumeist auch schwer verständlich formuliert sind. Gerne greift man dann auf einen Datenschutzerklärung Generator zu. Wesentlich leichter ist es, sich als Unternehmer an einer Vorlage zu orientieren. Das Internet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, eine Datenschutzerklärung Vorlage oder Datenschutzerklärung Muster zu erhalten, die man weitestgehend an den Bedarf des eigenen Unternehmens anpassen kann. Eine solche Datenschutzerklärung Vorlage enthält die allgemeinen Informationen zum Datenschutz und die Regelungen, die bei den meisten Webseiten notwendig sind. Auf diese Weise kann mit Hilfe der Datenschutzerklärung Vorlage die eigene Datenschutzerklärung relativ schnell erstellt werden. Eine schnellere und bequeme Möglichkeit bietet ein Datenschutzerklärung Generator, bei dem lediglich verschiedene Daten des Webseitenbetreibers angegeben werden müssen. Der Generator erstellt innerhalb weniger Minuten eine Datenschutzerklärung, die der Webseitenbetreiber bequem für den eigenen Bedarf nutzen kann. Bei beiden Varianten, Datenschutzerklärung Vorlage sowie auch Generator, ist es allerdings notwendig, dass vorab auf Aktualität geprüft wird. Darüber hinaus können Unternehmen, die ihre Datenschutzerklärung nicht selbst erstellen wollen, auf einen Dienstleister zurückgreifen oder diese von einem Rechtsanwalt erstellen lassen, was jedoch recht teuer ist.

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Wie sollte man bei einer Abmahnung reagieren?

Unternehmen, die aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung eine Abmahnung erhalten, sollten grundsätzlich prüfen, ob der in der Abmahnung dargelegte Sachverhalt auch tatsächlich zutreffend ist. Darüber hinaus sollte kurzfristig eine Rechtsberatung durch einen fachlich geschulten in Anspruch nehmen, da insbesondere in Bezug auf die Datenschutzerklärung häufig für Unternehmer kaum festzustellen ist, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht handelt oder nicht. Gerade wenn der Abmahnung zusätzlich auch eine Unterlassungserklärung beigefügt ist, deren Abgabe mit einer Frist versehen ist, sollten Unternehmer nicht zögern. Eine versäumte Frist kann schwerwiegende Konsequenzen für ein Unternehmen haben und hohe Kosten mit sich bringen, so dass man dieses Risiko keinesfalls eingehen sollte.

Wie sollte man bei ungerechtfertigter Abmahnung reagieren?

Wenn vollkommen sichergestellt ist, dass die Datenschutzerklärung rechtskonform ist und somit die Abmahnung ungerechtfertigt, muss nicht grundsätzlich ein Rechtsbeistand konsultiert werden. Bei ungerechtfertigten Abmahnungen empfiehlt die Industrie- und Handelskammer das Verfassen eines Schreibens, in dem die abmahnende Partei auf ihren Fehler aufmerksam gemacht wird. Hierbei sollte die Abgabe der Unterlassungserklärung selbstverständlich abgelehnt werden und stattdessen eine Frist für die Rücknahme der Abmahnung gesetzt werden. Denn auch Abgemahnte haben Rechte und können diese geltend machen.

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