Abmahnsichere AGB erstellen

Abmahnschutz

Abmahnsichere AGB erstellen

Abmahnungen sind insbesondere in Zusammenhang mit den AGBs eines Unternehmens keine Seltenheit. Falsch formulierte AGB Muster, missverständlich ausgedrückte oder auch unzulässige Klauseln bieten Mitbewerbern sowie auch Abmahnanwälten nicht selten eine Grundlage dafür, eine Abmahnung auszusprechen und eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu fordern. Was jedoch abmahnsicher oder auch rechtskonform in Zusammenhang mit dem AGB erstellen bedeutet, ist aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile in diesem Bereich oft nur schwer feststellbar. Zwar bestehen entsprechende Gesetzesregelungen, die besagen, dass eine inhaltliche Prüfung nach entsprechenden Vorgaben stattfinden muss, jedoch kann schon eine falsche Wortwahl dazu führen, dass eine ansonsten korrekte Klausel als wettbewerbswidrig anzusehen ist.

Was bedeutet rechts- oder auch wettbewerbswidrig bei AGBs?

AGBs müssen so gestaltet sein, dass der Verbraucher sie versteht und sich ihn in keiner Weise unangemessen benachteiligen. Hierzu zählt beispielsweise auch eine zwanghafte Bindung des Kunden an das Unternehmen, beispielsweise durch Gutschrift eines Rückerstattungsbetrages, ohne dass der Kunde die Möglichkeit hat, sich für eine Auszahlung zu entscheiden. Ebenso dürfen Verbraucher nicht in ihrem Widerrufsrecht eingeschränkt werden, indem die AGB bestimmen, dass nur ausreichend frankierte Ware nach Widerruf angenommen wird oder die Widerrufsfrist gegen eigene Fristen des Unternehmens ausgetauscht wird. Grundsätzlich bedeuten die Begriffe rechts- und wettbewerbswidrig, dass die Klauseln nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen darf sowie auch nicht gegen andere Gesetze, die mit dem Onlinehandel in Zusammenhang stehen.

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Kann man durch Muster abmahnsichere AGB erstellen?

Das Internet bietet eine Vielzahl kostenlos verwendbarer Muster sowie auch die eine oder andere Vorlage, die als Grundlage zum AGB erstellen dienen können. Jedoch sollten Unternehmer vorsichtig sein, welche Vorlagen sie verwenden, da nicht alle grundsätzlich auch aktuell und rechtskonform sind. Auch ist es oftmals schwierig individuelle AGB zu verfassen, die angepasst sind auf den gesamten Bedarf des Unternehmens. Denn meist ist es gar nicht so einfach, Klauseln so zu verfassen, dass sie in ihrer Formulieren verständlich und rechtssicher sind. An dieser Stelle ist es sinnvoll, selbstverfasste AGB durch einen Juristen prüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann zu einer Abmahnung kommt und Händler die damit verbundenen Kosten tragen müssen.

Benötigen auch Onlinemarktplatz-Verkäufer AGBs?

Im Grunde sind AGB kein absoluter Bestandteil von Kaufverträgen, was aber nicht bedeutet, dass man auf diese verzichten kann. Um die wichtigsten Vertragsbestandteile regeln zu können, sind AGBs grundsätzlich im Onlinehandel nötig. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich dabei um einen unternehmenseigenen Onlineshop handelt oder ob gewerbliche Händler Onlinemarktplätze wie eBay und Amazon nutzen. Denn auch hier müssen Verbraucher wissen worauf sie sich beim Kauf einlassen und Händler sich absichern, indem sie die Kunden darüber aufklären. Damit allerdings die AGB auch Bestandteil des Vertrages sind, muss eine entsprechende Vereinbarung diesbezüglich getroffen werden.

Wie kann man die AGB während des Bestellvorgangs darstellen?

Wenn eine Bestellung online erfolgt, müssen natürlich auch hier die AGB vor dem Kauf an den Käufer ausgehändigt werden. Da es hierbei zumeist nur wenig Auswahl über die Umsetzung gibt, kann man die AGB vor Kaufabschluss auch entsprechend auf der Webseite anzeigen oder einen Link darzustellen, über den man die AGB erreicht. Um den gesetzlichen Regelungen hierbei gerecht zu werden, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen speicherbar sein.

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