Abmahnung Urheberrecht – was zur Abmahnung führen kann
Abmahnungen, die sich auf die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts begründen, können aus unterschiedlichen Gründen formell ausgesprochen werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Urheberrechtsverletzungen aufgrund einer illegalen Nutzungsweise von Tauschbörsen, auch als Filesharing bezeichnet, handeln oder einer rechtswidrigen Verwendung von fremdem Text- oder Bildeigentum. Man könnte sogar sagen, dass dies die häufigsten Gründe für Abmahnungen sind. In verschiedenen Blogs oder Foren spricht man sogar von Abmahnwellen und damit dem Abmahnen einer Vielzahl von Personen aufgrund eines ähnlich gelagerten bzw. desselben Rechtsverstoßes. Im Rahmen einer Abmahnung Urheberrecht im Zusammenhang mit Filesharing wird der abgemahnten Person vorgeworfen, lizenzpflichtige Medien zum Tausch angeboten bzw. heruntergeladen oder ein solches rechtswidriges Verhalten über den eigenen Internetanschluss geduldet zu haben.
Wie kann man eine Abmahnung Urheberrecht vermeiden?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an Internettauschbörsen nicht illegal. Was jedoch rechtswidrig ist, ist das Anbieten oder Herunterladen von Medien, die nicht lizenzfrei und damit kostenlos erhältlich sind. Hierbei kann es sich um Filme, Musikstücke, Software oder auch E-Books sowie verschiedene andere Medien handeln. Möchte man an dieser Stelle eine Abmahnung vermeiden, sollte man darauf verzichten, Tauschbörsen für die Beschaffung genannter Medien zu verwenden. Denn es gibt durchaus die Möglichkeit, diese, wenn auch kostenpflichtig, auf legalen Webseiten zu laden. Für Texte und Bilder gilt grundsätzlich, dass Webseitenbetreiber sich vor der Nutzung rückversichern und ggf. absichern sollten, dass die Nutzung erlaubt ist. Hierzu reicht es nicht aus, über die Suchmaschine nach lizenzfreien Bildern zu suchen. Ist eine Absicherung nicht möglich, sollte man auf die Nutzung verzichten. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den Texten um Produktbeschreibungen oder Produktfotos handelt, die in einem Online Shop oder auf Plattformen wie Amazon oder eBay verwendet werden. Im Online Handel bedeutet eine Darstellung der Produkte auf Herstellerseiten nicht, dass diese von verschiedenen Shop-Betreibern ohne Genehmigung übernommen werden dürfen. Jedoch ist eine Absicherung, beispielsweise über Anfrage und schriftliche Genehmigung durch den Hersteller durchaus möglich.
Soforthilfe bei Abmahnung »Wie sollte man auf eine Unterlassungserklärung reagieren?
Gerade im Urheberrecht gehen Abmahnungen grundsätzlich mit einer strafbewährten Unterlassungserklärung einher. Diese ist meist von den Anwälten des Abmahnenden formuliert und beinhaltet ebenso ein Schuldanerkenntnis als auch eine Versicherung, dass das, in der Abmahnung genannte, rechtswidrige Verhalten, zukünftig unterlassen wird. Problematisch ist, dass es hierbei gleichermaßen zu Schadensersatzforderungen kommt, die mit dem Unterzeichnen der Unterlassungserklärungen anerkannt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Abmahnung sowie auch die Unterlassungserklärung rechtlich geprüft werden. Der Beistand und dieHilfe bei Abmahnung eines Juristen kann hier durchaus empfehlenswert sein. Denn auch wenn der, in der Abmahnung dargelegte Rechtsverstoß, unstrittig ist, können etwaige Forderungen unangemessen sein, so dass eine Anpassung der Unterlassungserklärung infrage kommt.
Was sollte man bei einer Unterlassungserklärung vermeiden?
Nicht immer zu empfehlen ist, eine Unterlassungs- und Verzichtserklärung selbst zu formuliere oder vorgefertigte Muster aus dem Internet herunterzuladen. Eine Vorlage mag auf den ersten Blick geeignet sein, trifft aber meist auf den individuellen Fall nicht in jeder Hinsicht zu. Auch ist es eher nachteilig, telefonischen oder persönlichen Kontakt zu den Anwälten der abmahnenden Partei aufzunehmen, denn unbedachte Aussagen können dem Abgemahnten in einem eventuellen Verfahren negativ ausgelegt werden.
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