Hilfe bei Abmahnung Internet

Abmahnschutz

Abmahnung Internet und Onlinehandel

In den aktuellen Zeiten der digitalen Medien und des Onlinehandels sind Abmahnungen Internet längst keine Seltenheit mehr. Wobei die Grundlagen einer Abmahnung durchaus unterschiedlicher Natur sein können. In den meisten Fällen werden Abmahnungen gegenüber Onlineshop Betreibern jedoch von Mitbewerbern ausgesprochen und beziehen sich auf Rechtsverstöße, die ebenso das Gebrauchs-/Geschmacksmusterrecht, das Markenrecht als auch das Wettbewerbs- und Patenrecht berühren können. Sehr häufig dienen insbesondere Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen der Impressumpflicht sowie auch eine falsche Gestaltung der AGB oder des Widerrufsbelehrung als Grundlage für eine formell ausgesprochene Abmahnung. Diese kann sich ebenso an Betreiber einer gewerblichen Webseite richten als auch an gewerbliche Nutzer von Plattformen wie Amazon oder eBay. Die plattformeigenen AGB reichen für die Gewährleistung der gesetzlich festgelegten Regelungen nicht aus.

Wie gestaltet man AGB, Impressum und Widerrufsbelehrung rechtskonform?

Eine Rechtskonformität lässt sich auf verschiedene Wegen erreichen. Der einfachste sind Muster oder auch eine rechtssichere Vorlage von AGB, Widerrufsbelehrung oder Impressum. Diese werden auf unterschiedlichen Webseiten kostenlos zum Download angeboten oder können über einen Generator an den Bedarf der eigenen Webseite oder des eigenen Shops angepasst werden. Darüber hinaus ist es natürlich auch möglich, die entsprechenden Informationen selbst zu gestalten, wobei für die Gestaltung eines Impressums für gewerbliche Webseiten grundsätzlich § 5 des Telemediengesetzes zu beachten ist. Handelt es sich bei entsprechenden Webseiten um journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, gelten die Bestimmungen in § 55 RStV. Insbesondere aber bei der Selbstgestaltung des Impressums, der AGB sowie auch der Widerrufsbelehrung ist es empfehlenswert, diese von einem Rechtsbeistand auf Rechtssicherheit prüfen zu lassen. Auf diese Weise kann man einer Abmahnung Internet weitestgehend vorbeugen. Wichtig für eine rechtssichere Umsetzung ist allerdings nicht nur, wie die Informationen gestaltet sind, sondern ebenso auch, in welcher Weise sie zur Verfügung gestellt werden.

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Wie richtig reagieren bei Abmahnung?

Der Eingang einer Abmahnung ist zwar eine Angelegenheit, die man durchaus ernstnehmen und nicht ignorieren sollte, jedoch zuerst einmal kein Grund zur Panik. Denn letztendlich handelt es sich bei der Abmahnung zuerst einmal lediglich um den Hinweis auf einen vorliegenden Rechtsverstoß, welcher in der Abmahnung genau definiert ist sowie eine Aufforderung zur Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens. An dieser Stelle ist zuerst einmal zu prüfen, ob die Abmahnung tatsächlich vollumfänglich oder zumindest teilweise gerechtfertigt ist. Darüber hinaus liegt einer Abmahnung zumeist auch eine sogenannte Unterlassungs- und Verzichtserklärung bei, die sicherstellen soll, dass der rechtswidrige Zustand behoben bzw. ein rechtswidriges Verhalten zukünftig unterlassen wird. Diese kann verschiedene Bestandteile enthalten, die rechtlich, möglichst durch einen Juristen, geprüft werden sollten. Keinesfalls sollte man sich dazu hinreißen lassen, eine solche Erklärung ohne Rechtsprüfung zu unterschreiben.

Was sollte man bei einer Abmahnung beachten?

Eine Abmahnung beinhaltet meist eine genaue, oft auch mit Datum und Uhrzeit versehene Beschreibung des Rechtsverstoßes oder auch der Rechtsverstöße, sofern es sich um mehrere handelt. Hierbei gilt es zu prüfen, ob ein solcher Rechtsverstoß tatsächlich auch gegeben ist und in welchem Umfang. Darüber hinaus enthält die Abmahnung natürlich auch die Aufforderung, dieses rechtswidrige Verhalten einzustellen und zukünftig zu unterlassen. Für die Behebung sowie auch die Unterlassungserklärung sind meist Fristen angegeben, in deren Rahmen eine Gegenrektion des Abgemahnten erfolgen sollte.

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