Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten? Tipps

Abmahnschutz

Richtig reagieren bei Abmahnung und Unterlassungserklärung

Abmahnungen sind insbesondere in Rechtsbereichen wie beispielsweise dem Marken- oder Wettbewerbsrecht, Gebrauchs-/Geschmacksmusterrecht oder Patentrecht ein gebräuchliches Instrument bei Rechtsverstößen, welches überdies auch in vielen Fällen missbräuchlich eingesetzt wird. Grundsätzlich können die Inhalte einer Abmahnung auf vielfältige Rechtsverstöße hinweisen, wie beispielsweise fehlende Widerrufsbelehrung im Onlinehandel oder ein fehlerhaft gestaltetes Impressum für den eigenen Onlineshop auf Marktplätzen wie eBay oder Amazon. Wobei grundsätzlich zu prüfen bleibt, ob die dargestellte Sachlage überhaupt gegeben ist oder als Verstoß gewertet werden kann. Eine Abmahnung, ganz gleich wie ungerechtfertigt sie erscheinen mag, darf jedoch nicht ignoriert werden, da sie zumeist mit Fristen verbunden ist, deren Ablauf der abmahnenden Partei durchaus die Möglichkeit eröffnet, eine Einstweilige Verfügung auf schriftlichem Wege zu erwirken oder etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Abmahnanwälte fügen der Abmahnung Unterlassungserklärung bei: wie geht man vor?

Während eine Abmahnung der weitaus harmlosere Teil eines solchen Vorgangs ist, da sie lediglich auf den Verstoß hinweist und dazu auffordert, ein etwaiges rechtswidriges Verhalten zukünftig zu unterlassen, ist die Unterlassungserklärung durchaus kritisch zu betrachten. Denn bei Unterzeichnung einer solchen verpflichtet sich eine abgemahnte Person nicht ausschließlich zur Unterlassung. Die Unterzeichnung kann gleichermaßen auch als vollumfängliches Schuldanerkenntnis gewertet werden und erhebliche Nachteile mit sich bringen. Vor allem dann, wenn ein Rechtsverstoß gar nicht gegeben ist. Problematisch sind insbesondere strafbewährte Unterlassungserklärungen, die in der Praxis häufig Anwendung finden. Denn diese beinhalten sehr oft hohe Vertragsstrafen, zu deren Zahlung sich der Abgemahnte dann verpflichtet, wenn er auch zukünftig gegen einen, der in der Abmahnung abgemahnten Produkte verstößt. Diese können allerdings stark überdimensioniert und dem Sachverhalt deutlich unangemessen sein. Auch kommt es nicht selten dazu, dass eine Unterlassungserklärung Klauseln enthält, die dem Unterzeichner Kosten wie Schadensersatz oder die Übernahme der Kosten für die Abmahnanwälte auferlegen. Daher ist grundsätzlich immer eine umfassende Rechtsberatung, wie sie durch spezialisierte Anwälte oder auch den Verbraucherschutz angeboten wird, zu empfehlen.

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Sollte man eine Unterlassungserklärung verweigern und eine Klage in Kauf nehmen?

Eine Unterlassungserklärung dient grundsätzlich unterschiedlichen Zwecken. So bietet sie zum einen ein Mittel, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, zum anderen jedoch stellt sie oft auch die Voraussetzung für ein gerichtliches Klageverfahren dar. Dies ist dann der Fall, wenn mit der Unterlassungserklärung verknüpfte Fristen verstreichen, ohne dass die Unterlassungserklärung unterzeichnet wird oder die Unterzeichnung ohne Nennung von rechtssicheren Gründen abgelehnt wird. Eine Klage in Kauf zu nehmen ist zum Zeitpunkt der Abmahnung niemals eine gute Idee, da hiermit erhöhte Kosten und das Risiko verbunden sind, dass einem eventuellen Schadensersatzanspruch vom Gericht stattgegeben wird.

Wie helfen Muster und Vorlagen das für Onlinehändler zu minimieren?

Das Internet bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten an, sich zu informieren und darüber hinaus beispielsweise auch Muster AGB oder eine Impressum Vorlage zu erhalten. Diese können meist kostenlos von seriösen Webseiten heruntergeladen oder über einen Generator erstellt und angepasst werden, sind rechtsicher gestaltet und bieten die Möglichkeit, sie auf den Bedarf des eigenen Onlineshops anzupassen. Wer ganz sicher gehen möchte, kann diese zusätzlich durch einen, auf diese Bereiche spezialisierten Juristen prüfen lassen, was die Gefahr eine Abmahnung zu erhalten langfristig minimiert.

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