OS-Verordnung: Verordnung zur Online-Streitbeilegung
Ab dem 9.01.2016 sind folgende Neuerungen für alle Online-Verkäufer zu beachten:
Anfang 2016 wird eine Online-Plattform eingerichtet, um Streitigkeiten zwischen Händler und Verbraucher besser regeln zu können. Weiterhin werden zur Streitbeilegung Schlichtungsstellen eingerichtet. Händler können sich diesen, freiwillig, anschliessen.
Gehen Sie wie folgt mit der Neuerung um:
1. Link zur OS-Plattform gut zugänglich einbauen
2. Informationspflicht ab dem 9.01.2016 erfüllen
3. Bringen Sie Ihre AGB auf den neuesten Stand
Jetzt anmelden und sofort von allen Vorteilen des Händlerschutzes profitieren!
Mehr Informationen zur Verordnung über Online-Streitbeilegung (OS-Verordnung)
Es gibt immer wieder Änderungen der gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben. Gerade im Online-Handel gibt es besonders Häufig Änderungen und Anpassungen von europäischen Vorgaben. Ab dem 9 Januar 2016 sind folgende Neuerungen zu beachten:1. Anfang 2016 wird es eine Online Plattform geben, unter der Bezeichnung Your Europe. Sie soll die Streitigkeiten zwischen Händler und Verbraucher besser regeln.
Am 21.05.2013 hat die Europäische Union diese Verordnung zur Online-Streitbeilegung in VErbraucherangelegenheiten (Nr. 524/2013, sog. OS-Verordnung) erlassen. Sie wurde am 18. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl L 165/1) veröffentlicht und wird am 8. Juli 2013 in Kraft treten. Als in der EU Niedergelasserner Händler müssen Sie Ihre Kunden wie folgt informieren: Ab dem 9.01.2016 müssen Sie einen Link zur OS-Plattform bereitstellen. Dieser muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.
2. Es werden zur Streitbeilegung Schlichtungsstellen eingerichtet. Diesen können Sie sich als Händler freiwillig anschließen. Diese ADR Richtlinie wird vorraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 in nationales deutsches Recht umgesetzt. Informieren Sie Ihre Kunden dahingehend.
Jetzt anmelden und das umfassende Hinweisblatt zur OS-Verordnung und ADR-Richtline erhalten!