AGB Onlineshop

Abmahnschutz

AGB Onlineshop: was Händler bei der AGB Erstellung beachten sollten

Im Onlinehandel gehören AGB grundsätzlich zum täglichen Geschäftsablauf eines Onlineshop, wobei die AGBs für unterschiedliche Betriebe einer individuellen Gestaltung unterliegen können. Darüber hinaus werden auch häufig andere AGBs für Verkäufe über Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon benötigt, sowie bei dem Verkauf von bestimmten Waren, die gesonderten Regelungen unterliegen. Die AGB Onlineshop bilden allerdings nicht grundsätzlich oder automatisch einen Bestandteil des Kaufvertrages, da eine solche Einbeziehung grundsätzlich vereinbart und vom Käufer anerkennt werden muss. Daher sind die AGB Onlineshop dem Käufer auch vor Vertragsabschluss offenzulegen und nicht erst dann preiszugeben, wenn der Kauf bereits abgeschlossen ist. Der Käufer muss sie dann nicht mehr anerkennen und Verkäufer dürfen in diesem Fall auch nicht mehr auf Einhaltung der Geschäftsbedingungen bestehen.

Wie kann man die AGB Gestaltung am besten umsetzen?

Die Gestaltung der eigenen AGB bedarf verschiedener Rechtsgrundlagen sowie auch der Beachtung aktueller Urteile, die sich auf AGB-Klauseln beziehen. Denn diese können die AGB-Erstellung durchaus beeinflussen und bieten letztendlich auch Abmahnanwälten eine gute Grundlage, eine Abmahnung wegen fehlerhafter oder wettbewerbswidriger AGB auszusprechen. Für die Grundgestalten bieten sich Muster an, wie sie kostenlos im Internet erhältlich sind. Allerdings sollte man hierbei auf eine Vorlage zurückgreifen, die auf einer seriösen Webseite angeboten wird, juristisch geprüft ist und der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Sind Klauseln in die AGB einzufügen, die beispielsweise nur bei bestimmten Waren oder Leistungen in Betracht kommen, findet man auf verschiedenen Rechtsseiten Hinweise oder AGB Generatoren dazu, wie man diese Regelungen rechtssicher in die AGBs einfügt, Natürlich ist auch hier darauf zu achten, dass die genutzten Beiträge aktuell sind. Händler, die sich entschließen einen AGB Generator anstelle eines Musters zu nutzen, sollten hierbei genauso vorgehen und die AGBs ebenfalls einer umfassenden Prüfung unterziehen.

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Was sollte man grundsätzlich immer bei AGBs beachten?

Eine Grundsätzlich sind AGBs so zu gestalten, dass sie für Verbraucher verständlich sind. Missverständliche Formulierungen können hierbei als unzulässig erachtet werden. Darüber hinaus dürfen keine Regelungen enthalten sein, die den Käufer auf unangemessene Weise benachteiligen. Darüber hinaus legen zwar die AGB die Bestimmungen für den Onlineshop des Händlers fest, was jedoch nicht bedeutet, dass die Klauseln frei bestimmbar sind. Sie müssen grundsätzlich der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Das bedeutet, dass Händler beispielsweise keine Fristen festlegen dürfen, die gesetzlich geregelten Fristen entgegenstehen, beispielsweise in Bezug auf den Widerruf. Denn hier beträgt die gesetzliche Frist in der gesamten EU 14 Tage, worauf auch etwaige AGB-Klauseln keinen Einfluss haben.

Ist die AGB Gestaltung durch Juristen und Dienstleistern sicherer?

Zwar können Händler durchaus für rechts- und abmahnsichere AGB sorgen, wenn sie entsprechende Recherche betreiben und sich eingehend damit auseinandersetzen, jedoch bietet die Erstellung durch einen Juristen sowie AGB Service wesentlich mehr Sicherheit als allgemeine Geschäftsbedingungen Muster. Ebenso sicher können die AGB auch durch Dienstleister erstellt werden, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben und eine juristische Prüfung der fertigen Rechtstexte gewährleisten. Seriöse Anbieter im Bereich Abmahn- und Händlerschutz gewährleisten hierbei auch eine Aktualisierung bei Veränderungen sowie eine Haftungsübernahmegarantie im Abmahnfall. Vorteil bei der Inanspruchnahme von Dienstleistern ist, dass die Kosten hierfür wesentlich niedriger sind als die, die ein Jurist für eine solche Leistung in Rechnung stellen würde.

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