
AGB Gesetz grundsätzlich beachten
Die AGB eines Unternehmens sind ein wichtiger Bestandteil im Onlinehandel und müssen demnach alle notwendigen Bedingungen enthalten, die in Bezug auf den Onlineeilauf für Kunden sowie auch den Onlineshop Betreiber selbst Gültigkeit haben. Bei der Gestaltung solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Verkäufer vieles beachten. AGB können nicht frei gestaltet werden, sondern unterliegen einer Art AGB Gesetz, welches sich aus unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen zusammensetzt, wie hauptsächlich dem BGB. Hier ist auch festgelegt, wie der Begriff Allgemeine Geschäftsbedingungen gesetzlich definiert wird. Hier heißt es in §305 BGB Abs. 1: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt…“. Dabei sollten Unternehmer wissen, dass diese Bedingungen so formuliert sein sollten, dass sie verständlich für den Verbraucher sind und diesen nicht in unangemessener Weise benachteiligen. Auch stellen die AGB nicht grundsätzlich einen Bestandteil des Vertrages dar, wenn Verbraucher nicht explizit darauf hingewiesen werden und der Geltung bei im Rahmen des Vertrages zustimmen.
Sollten nur Onlineshop Betreiber AGBs erstellen?
Grundsätzlich sollten alle Unternehmer, die sich am Onlinehandel beteiligen für rechtssichere AGB Sorge tragen. Dies gilt ebenso für Händler, die ihre Produkte über einen eigenen Onlineshop vertreiben, als auch für gewerbliche Verkäufer, die Plattformen wie eBay oder Amazon etc. nutzen. Die AGB eines Unternehmens bieten Sicherheit in Bezug auf die Gestaltung des Informationsrechts. Kunden haben die Möglichkeit, die AGBs im Vorfeld gründlich zu lesen und wissen demnach, wie sich der Kauf gestaltet und welche Verpflichtung sie damit eingehen. Sicherheit besteht allerdings nur dann, wenn die in den AGB enthaltenen Klauseln auch wirklich der aktuellen Rechtslage entsprechen. Weichen diese von den geltenden Gesetzen ab, so setzen sie diese natürlich nicht außer Kraft sondern werden entsprechend unwirksam. Gesetzeswidrige Klauseln können zusätzlich auch Abmahnungen nach sich ziehen. Es ist also wichtig, alle Gesetzesregelungen, kurz als AGB Gesetz bezeichnet, gleichermaßen zu beachten und nicht willkürrlich selst AGB zu erstellen oder einen nicht anwaltlich Betreuten AGB Generator oder AGB Konfigurator zu nutzen.
Sofortschutz in wenigen Minuten »Welche Grundlagen gibt es, die zur AGB Gestaltung dienen?
Für die AGB Gestaltung entsprechend dem AGB Gesetz stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Grundlage können beispielsweise unterschiedliche Muster bieten, die man kostenlos im Internet finden kann und die entsprechend als Vorlage dienen können, sowie auch ein AGB Generator. Bei einem solchen Generator werden die Daten des Unternehmers und seines Betriebes eingegeben und dann automatisch in die benötigten Rechtstexte integriert. Allerdings ist hier, ebenso wie bei der Nutzung einer Vorlage zu beachten, dass der Generator aktuell und rechtssicher ist, bevor man ihn für die Gestaltung der AGB nutzt. Denn kommt es zu einer Abmahnung aufgrund fehlerhafter Rechtstexte, ist nicht relevant, auf welchem Wege sie erstellt wurden. Die Verantwortung trägt grundsätzlich der Verwender der AGB und damit der Händler.
Ist das Erstellen der AGB durch einen Dienstleister oder AGB Service sicherer?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Inanspruchnahme eines seriösen Dienstleisters, der umfassenden Schutz durch entsprechende Rechtstextpakete anbietet, in den meisten Fällen sicherer ist als die Erstellung anhand von Mustern. Denn hierdurch erhalten Händler auch entsprechende Updates und können auf eine Haftungsübernahmegarantie bauen, wenn es trotz der Verwendung der erstellten AGB sowie auch anderer Rechtstexte zu einer Abmahnung kommt.
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