{"id":1902,"date":"2022-03-14T13:48:04","date_gmt":"2022-03-14T12:48:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/?p=1902"},"modified":"2022-03-14T13:48:11","modified_gmt":"2022-03-14T12:48:11","slug":"das-kirchliche-arbeitsrecht-2022-alle-infos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/it-recht\/rechtsfragen\/das-kirchliche-arbeitsrecht-2022-alle-infos-1902","title":{"rendered":"Das kirchliche Arbeitsrecht 2022: Alle Infos"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"640\" height=\"426\" src=\"https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/pexels-brett-sayles-1343325.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1903\" srcset=\"https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/pexels-brett-sayles-1343325.jpg 640w, https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/pexels-brett-sayles-1343325-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/pexels-brett-sayles-1343325-600x399.jpg 600w, https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/pexels-brett-sayles-1343325-310x205.jpg 310w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Nach dem \u00f6ffentlichen Dienst stellen die Kirchen in Deutschland den zweitgr\u00f6\u00dften Arbeitgeber des Landes dar.<\/strong> So sind rund 1,3 Millionen Menschen bei der katholischen oder der evangelischen Kirche und ihren verbundenen Organisationen, wie etwa der Caritas oder Diakonie, besch\u00e4ftigt.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/naegele-arbeitsrecht.eu\/leistungen\/kirchliches-arbeitsrecht\"><strong>Kirchliches Arbeitsrecht<\/strong><\/a><strong> gilt f\u00fcr alle diese Mitarbeiter.<\/strong> Doch wodurch zeichnet sich dieses eigentlich aus und welche Regelungen gelten aktuell im Jahr 2022? Der folgende Artikel liefert die Antworten auf diese Fragen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>Kirchliches Arbeitsrecht \u2013 Was ist das \u00fcberhaupt?<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Das kirchliche Arbeitsrecht stellt eine Kombination aus den verfassungsm\u00e4\u00dfigen Rechten der Kirche, den staatlichen allgemeing\u00fcltigen Arbeitsrechtsbestimmungen und den kirchlichen Rechtsvorschriften dar<\/strong>. Es lassen sich jedoch durchaus <strong>gro\u00dfe Unterschiede<\/strong> <strong>zwischen dem Arbeitsrecht f\u00fcr herk\u00f6mmliche Arbeitnehmer in Deutschland und solchen, die bei der Kirche angestellt sind, ausmachen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mitarbeiter der Kirche sollten sich so beispielsweise mit dem Glauben und den damit verbundenen Grunds\u00e4tzen ihres Arbeitsgebers identifizieren k\u00f6nnen.<\/strong> Ihr Verhalten sollte sowohl <strong>im privaten als auch im beruflichen Kontext<\/strong> danach ausgerichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eine wichtige Bedeutung geht im kirchlichen Arbeitsrecht von dem Loyalit\u00e4tsversto\u00df aus.<\/strong> Wird von kirchlichen Mitarbeitern ein Loyalit\u00e4tsversto\u00df begangen, sieht das kirchliche Arbeitsreicht als Konsequenz etwa eine K\u00fcndigung vor. <strong>\u00dcber Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubsanspr\u00fcche liegt die Entscheidungsgewalt im Arbeitsrecht der Kirche dar\u00fcber hinaus weder bei den Tarifverhandlungen noch dem Arbeitgeber. Diese Themen werden durch den Dritten Weg geregelt, welcher ein spezielles Gremium darstellt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>Beschluss des \u00c4nderungsgesetzes<\/h2>\n\n\n\n<p>Schon im Jahr 2015 wurde durch die Erzbisch\u00f6fe und Bisch\u00f6fe in Deutschland der Beschluss zu einem speziellen \u00c4nderungsgesetz gefasst<strong>. Mit diesem wird das Ziel verfolgt, eine zunehmende Liberalisierung der katholischen Kirche einzuleiten.<\/strong> In der Vergangenheit wurde schlie\u00dflich immer wieder in der \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr Aufsehen gesorgt, <strong>da kirchliche Mitarbeiter gek\u00fcndigt wurden, da sie Loyalit\u00e4tsverst\u00f6\u00dfe begangen haben. Diese F\u00e4lle wurden oftmals bis vor das Arbeitsgericht gebracht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aus diesem Grund wurde die GrO, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverh\u00e4ltnisse im April des Jahres 2015 verabschiedet<\/strong>. Allerdings ist diese Grundordnung lediglich als eine Art der Empfehlung anzusehen. <strong>Damit von dieser Grundordnung auch eine Rechtswirksamkeit ausgeht, w\u00e4re es n\u00f6tig, diese in den Amtsbl\u00e4ttern der Kirche zu ver\u00f6ffentlichen. Daneben ist das Gesetz durch den entsprechenden Ortsbischof in Kraft zu setzen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>Die Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Mit der Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechtes in der katholischen Kirche wird grunds\u00e4tzlich angestrebt, die gelebte Rechtspraxis besser zu beachten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>So soll beispielsweise eine erneute Heirat nicht zwangsl\u00e4ufig die K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nach sich ziehen. <strong>Auch sollen bestimme Verhaltensweisen im Privatleben der Mitarbeiter detaillierter und individueller bewertet werden.<\/strong> Damit geht zum Beispiel einher, dass Loyalit\u00e4tsverst\u00f6\u00dfe, wie die Wiederheirat oder das Eingehen von eingetragenen Lebenspartnerschaften besonderen K\u00fcndigungsbedingungen unterliegen sollen. Allerdings lediglich dann, wenn hinsichtlich der Glaubw\u00fcrdigkeit der Kirche Zweifel bestehen.<strong> In<\/strong> <strong>anderen F\u00e4llen, in denen das kirchliche Arbeitsrecht strikt angewendet wird, m\u00fcssen die Mitarbeiter nach wie vor mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Daneben wird angestrebt, das kirchliche Arbeitsrecht an die staatliche Gesetzgebung, der Gesellschaft und der Rechtsprechung anzupassen, deren Rahmenbedingungen sich ebenfalls im Laufe der Jahre ver\u00e4ndert haben.<\/strong> So soll f\u00fcr kirchliche Arbeitnehmer <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/504094\/1d4904d7a73bd1f00775b2406642f133\/Grenzen-des-Streikrechts-data.pdf\">beispielsweise ein Streikrecht bestehen<\/a>, auch, wenn der Dritte Weg nach wie vor besteht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem \u00f6ffentlichen Dienst stellen die Kirchen in Deutschland den zweitgr\u00f6\u00dften Arbeitgeber des Landes dar. 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