{"id":1560,"date":"2020-08-19T15:54:50","date_gmt":"2020-08-19T13:54:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/?p=1560"},"modified":"2020-08-19T15:54:54","modified_gmt":"2020-08-19T13:54:54","slug":"so-kann-man-eine-putzkraft-steuerlich-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/existenzgruendung\/gruender-themen\/so-kann-man-eine-putzkraft-steuerlich-absetzen-1560","title":{"rendered":"So kann man eine Putzkraft steuerlich absetzen"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"640\" height=\"427\" src=\"https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/vacuum-cleaner-268179_640.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1561\" srcset=\"https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/vacuum-cleaner-268179_640.jpg 640w, https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/vacuum-cleaner-268179_640-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.haendlerschutz.com\/news\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/vacuum-cleaner-268179_640-600x400.jpg 600w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Der w\u00f6chentliche Einkauf, W\u00e4sche waschen und Putzen \u2013 das sind wohl die typischen Aufgaben, die in jedem Haushalt anfallen. Doch viele Menschen haben gar nicht die Zeit \u2013 oder auch die Lust \u2013, sich um dies alles in Eigenregie zu k\u00fcmmern.<\/p>\n\n\n\n<p>Oft nehmen der Beruf und die Betreuung der Kinder viel Zeit ein, weshalb sich eine Vielzahl von Verbrauchern dazu entschlie\u00dft, eine Haushaltshilfe einzustellen, die im Alltag f\u00fcr entspannende Entlastung sorgt. Nat\u00fcrlich ist dies mit gewissen Kosten verbunden, weshalb sich die Arbeitgeber der Haushaltshilfe oft die Frage stellen, ob sie die anfallenden Kosten f\u00fcr eine Putzhilfe oder einen professionellen Reinigungsservice, wie beispielsweise die <a href=\"https:\/\/www.frankfurter-gebaeudereinigung.de\/\">Geb\u00e4udereinigung Frankfurt<\/a>, von ihren Steuern absetzen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Reinigungshilfe als Mini-Job<\/h2>\n\n\n\n<p>Reinigungskr\u00e4fte, die in privaten Haushalten t\u00e4tig sind, geh\u00f6ren generell zu dem Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Es m\u00fcssen allerdings einige Aspekte beachtet werden, damit das Finanzamt die Kosten auch anerkennt. Im deutschen Steuerrecht werden Dienstleistungen, welche in einem privaten Haushalt anfallen allerdings nicht von einem Haushaltsmitglied ausgef\u00fchrt werden, sondern gegen Bezahlung eines externen Dienstleisters, als haushaltsnahe Dienstleistungen definiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist daher m\u00f6glich, eine Haushaltshilfe, auf welche diese Definition zutrifft, in diesem Bereich der Steuererkl\u00e4rung zu ber\u00fccksichtigen. Allerdings ist daf\u00fcr die Art der Anstellung der Putzhilfe entscheidend. Oft sind die Reinigungshilfen auf 450 Euro Basis, also im Rahmen eines Mini-Jobs, angemeldet. Pro Haushalt k\u00f6nnen so 20 Prozent der Kosten, beziehungsweise h\u00f6chstens 510 Euro im Jahr, von den Steuern abgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Um dies zu realisieren, muss der Mini-Jobber durch den privaten Arbeitgeber bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See offiziell angemeldet werden. Die dort ans\u00e4ssige Mini-Job-Zentrale stellt ein Formular zur Verf\u00fcgung, das entsprechend ausgef\u00fcllt und von beiden Parteien unterschrieben und zur\u00fcckgesendet werden muss. Danach \u00fcbernimmt die Beh\u00f6rde die weiteren n\u00f6tigen Schritte.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Ende des Jahres erh\u00e4lt der Arbeitgeber ein Dokument \u00fcber seine geleisteten Zahlungen. Dieses wird ben\u00f6tigt, um in der Steuererkl\u00e4rung die Ausgaben steuermindernd zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Sozialversicherungspflichtige T\u00e4tigkeit im Haushalt<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Situation gestaltet sich allerdings anders, wenn die Anstellung der Haushaltshilfe im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen T\u00e4tigkeit geschieht oder es sich bei dieser um einen selbstst\u00e4ndigen Dienstleister handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar ist es auch bei diesen Gegebenheiten m\u00f6glich, die Kosten anteilig von der Steuer abzusetzen, allerdings gilt dabei ein H\u00f6chstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr. Insgesamt k\u00f6nnen 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor- oder R\u00fcckertr\u00e4ge aus dem folgendem oder dem vergangenen Jahr anrechnen zu lassen, ist dabei jedoch nicht zul\u00e4ssig. F\u00fcr Betreuungs- und Pflegeleistungen gilt im \u00dcbrigen das Gleiche.<\/p>\n\n\n\n<h2>Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung steuerlich ber\u00fccksichtigen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wird die Haushaltshilfe im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung besch\u00e4ftigt, so muss die entsprechende Steueridentifikationsnummer vorliegen. Der Steuerberater erh\u00e4lt durch diese Nummer Zugang zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, welche bei dem Finanzamt vermerkt sind. Um die monatliche Lohnsteuer richtig erfassen zu k\u00f6nnen, ist dies unbedingt notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus muss die Reinigungshilfe durch den privaten Arbeitgeber bei der zust\u00e4ndigen Krankenversicherung gemeldet werden. Ebenfalls muss dieser f\u00fcr den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung aufkommen. Hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt, dass die H\u00e4lfte der Beitr\u00e4ge jeweils durch den Arbeitgeber entrichtet werden. Auch diese Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung k\u00f6nnen in der Steuererkl\u00e4rung vorteilhaft ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der w\u00f6chentliche Einkauf, W\u00e4sche waschen und Putzen \u2013 das sind wohl die typischen Aufgaben, die in jedem Haushalt anfallen. Doch viele Menschen haben gar nicht die Zeit \u2013 oder auch die Lust \u2013, sich um dies alles in Eigenregie zu k\u00fcmmern. 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